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29.8.2008

03/2006

Arbeitszeit über 40 Wochenstunden

Wir haben in unseren Arbeitsverträgen für unsere vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer eine 40-Stunden-Woche vereinbart (bei 5 Arbeitstagen). Können wir nun bei Neueinstellungen eine 42-Stunden-Woche festlegen, ohne dadurch gegen das Arbeitsgesetz zu verstoßen? Und kann auch bei den bereits bestehenden Arbeitsverträgen die wöchentliche Arbeitszeit angehoben werden (bei entsprechend angehobener Vergütung)?

Normalerweise darf die Arbeitszeit 8 Stunden pro Tag nicht überschreiten. Sie kann aber auf bis zu 10 Stunden täglich verlängert werden.

Im Wochendurchschnitt dürfen es aber auf Dauer nicht mehr als 48 Stunden sein.

Also sind die von Ihnen ins Auge gefassten 42 Stunden vollkommen in Ordnung.

Die Anhebung der Arbeitszeit bei bestehenden Verträgen müssen Sie einvernehmlich vereinbaren. Ohne Mitwirkung der betroffenen Mitarbeiter geht also nichts.


Weitere Kurzmeldungen lesen Sie im „Praxishandbuch Personal“ .


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