Neueinstellungen besser befristet oder unbefristet?
Frage: Bisher haben wir neue Mitarbeiter in der Regel befristet für 6 Monate eingestellt und den Vertrag gegebenenfalls bis zur zulässigen Höchstdauer von 2 Jahren verlängert. Ist das noch möglich bzw. sinnvoll, nachdem sachgrundlos befristete Arbeitsverträge abgeschafft und stattdessen eine Probezeit von 2 Jahren eingeführt werden soll?
Bislang hat sich in Bezug auf Befristung und Probezeit nichts geändert. Sachgrundlos befristete Arbeitsverträge sind also unverändert zulässig (außer bei älteren Mitarbeitern). Es ist auch nach wie vor sinnvoll, einen solchen Vertrag zu schließen. Allerdings ist es möglicherweise besser, die Höchstdauer von 2 Jahren sofort auszuschöpfen. Denn bereits getroffene Befristungsvereinbarungen bleiben auch nach einer Gesetzesänderung wirksam. Die Vertragsverlängerung wird dann aber eher nicht mehr möglich sein. Es wird auch nicht möglich sein, für den Rest der 2 Jahre die „verlängerte Probezeit“ (d.h. kein allgemeiner Kündigungsschutz) zu vereinbaren. Denn diese Möglichkeit soll nur für Neueinstellungen geschaffen werden. Zwischen 2 Beschäftigungsverhältnissen mit demselben Mitarbeiter müssten mindestens 6 Monate liegen.
Tipp : Denken Sie daran, in den befristeten Arbeitsvertrag eine Klausel aufzunehmen, wonach das Arbeitsverhältnis auch vor Fristablauf ordentlich gekündigt werden kann. Andernfalls endet es erst mit Fristablauf.
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