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20.8.2008

07/2006

Möglichen sachlichen Befristungsgrund immer prüfen

Frage: In meinem Unternehmen muss ich wegen längerer Krankheit von Mitarbeitern eine Ersatzkraft einstellen, und zwar für mindestens 6 Wochen. Ich würde gerne auf eine bewährte Aushilfskraft zurückgreifen, die schon einmal mehr als 1 1/2 Jahre für mich befristet tätig war. Laut Gesetz darf ich sie eigentlich nicht mehr einstellen, oder?

Antwort: In diesem Fall ist eine Befristung mit Sachgrund möglich, da es sich eindeutig um eine Krankheitsvertretung handelt.

Vorsicht ist aber nur bei sachgrundlosen Befristungen geboten.

Hier dürfen Sie tatsächlich nur Neueinstellungen, das heißt Mitarbeiter, die noch zu keiner Zeit früher für Sie tätig waren, völlig gefahrlos für die Dauer von maximal 2 Jahren in Ihrem Betrieb einsetzen.

Setzen Sie einen Mitarbeiter ohne Sachgrund zum 2. Mal ein, droht Ihnen ungewollt eine Festanstellung, die dieser Mitarbeiter einfach nur geltend machen muss.


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