Arbeitsrecht
Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsgesetz sind für Sie als Betriebsrat die wichtigsten Grundlagen Ihrer Arbeit. Insbesondere das Arbeitsrecht spielt bei Ihrer Tätigkeit für das Wohl der Mitarbeiter eine außerordentlich wichtige Rolle. Doch einmalige Schulungen alleine reichen für eine gewissenhafte Pflichterfüllung nicht aus. Das Arbeitsrecht unterliegt ständigen Veränderungen und tagtäglich werden wichtige und umwälzende Entscheidungen in deutschen Gerichten getroffen.
Wir halten Sie mit aktuellen Informationen und Wissensbeiträgen, den wichtigsten Urteilen und hilfreichen Tools und Rechtshilfen auf dem Laufenden.
Blog-News
Konkret: Für Arbeitnehmer ist es ab dann möglich, 2 Jahre in Teilzeit zu arbeiten, um einen nahen Angehörigen zu pflegen. So sieht es das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) vor.
Was unter Familienpflegezeit zu verstehen ist
Die Familienpflegezeit wird in § 2 FPfZG definiert. Danach ist Familienpflegezeit die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit von Beschäftigten,
- die einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen,
- bis auf einen Mindestumfang von 15 Stunden für die Dauer von längstens 24 Monaten
- bei gleichzeitiger Aufstockung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber.
Ihr Arbeitgeber darf Sie nicht alles fragen. Nach einer Schwerbehinderung beispielsweise dürfen Sie nicht gefragt werden. Wie ist es aber umgekehrt? Welche Informationen dürfen Sie als Beschäftigter von Ihrem Arbeitgeber verlangen?
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Die Umsetzung dieses Grundsatzes wird sowohl durch das Grundgesetz (Art. 3 Abs. 2 GG) als auch durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gefördert. Zudem verbietet Art. 3 Abs. 3 GG, „jemanden wegen seines Geschlechts“ zu benachteiligen.
Diese Vorschriften verpflichten Ihren Arbeitgeber zu einer Gleichstellungspolitik. Er muss durch geeignete Maßnahmen dafür sorgen, dass in Ihrem Betrieb Gleichberechtigung tatsächlich realisiert und gelebt wird.
Wissen
Wie Sie als Betriebsrat das „Hamburger Modell“ zum Erfolgsmodell Ihrer eigenen Arbeit machen
02.01.2012
Bei dem „Hamburger Modell“ handelt es sich um eine Wiedereingliederungsmaßnahme. Die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben erfolgt dabei stufenweise.
weiterlesenAb 1.1.2012 gibt es sie. Die Familienpflegezeit. Damit soll es Arbeitnehmern erleichtert werden, nahe Angehörige ohne allzu große Gehaltseinbußen zu Hause zu pflegen.
weiterlesenKündigung, Krankheit, Mutterschutz und Elternzeit: Wann der Arbeitgeber Sonderzahlungen kürzen darf
12.12.2011Auch wenn manche Arbeitgeber ihren Beschäftigten grundsätzlich eine Sonderzahlung wie das Weihnachtsgeld gewähren wollen, fragen sie sich gelegentlich, ob und inwieweit sie Mitarbeiter ausschließen dürfen, die das ganze Jahr über krank oder in Elternzeit waren oder deren Arbeitsverhältnis gekündigt ist.
weiterlesenUrteile
Der Fall: Ein Diplom-Ingenieur hatte zumindest in den Jahren 2002 bis 2007 jeweils ein Weihnachtsgeld in Höhe eines Bruttomonatsverdienstes bekommen. Ein ausdrücklicher Vorbehalt war bei der Zahlung nie erklärt worden. Wegen der Wirtschaftskrise verweigerte der Arbeitgeber 2008 erstmals die Zahlung.
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Der Fall: Ein gläubiger Moslem, der in einem Warenhaus als „Ladenhilfe“ beschäftigt war, sollte eines Tages in der dortigen Getränkeabteilung arbeiten. Doch das wollte er nicht: Als Moslem sei ihm jeglicher Umgang mit Alkohol verboten. Nachdem mehrmalige Arbeitsaufforderungen des Arbeitgebers erfolglos blieben, kündigte dieser fristlos, hilfsweise fristgerecht. Der Arbeitnehmer klagte nun. Zur Begründung für seine Haltung berief er sich auf seine Religionsfreiheit.
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In einem Unternehmen, das im Auftrag der Bundespolizei Fluggastkontrollen durchführt, müssen die Mitarbeiter Dienstkleidung tragen. Zusätzlich hat der Arbeitgeber bestimmte Vorgaben für das Aussehen seiner Mitarbeiterinnen gemacht
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