28.06.2011

Betriebliches Vorschlagswesen: So regeln Sie die Vergütung von Verbesserungsvorschlägen zum Vorteil Ihrer Kollegen

Ihre Kollegen sind in der Regel näher an den Arbeitsabläufen „dran“ als Sie und Ihr Arbeitgeber. Da sie meist täglich mit bestimmten Abläufen beschäftigt sind, fällt ihnen oft schneller auf, wie Kosten eingespart und Produktivität und Qualität gesteigert werden können. Vielfach könnten durch einfache Maßnahmen die betrieblichen Abläufe im Unternehmen vereinfacht und verbessert werden.

Verbesserungsvorschläge vor Ort einholen

Oft könnte ein Arbeitgeber durch die Umsetzung eines Verbesserungsvorschlags viel Geld sparen. Nicht immer machen Ihre Kollegen allerdings von sich aus Vorschläge, wie Prozesse optimiert werden können. Für diese Kollegen sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber einen Anreiz schaffen. Zudem sollten Sie als Betriebsrat dafür sorgen, dass ein Kollege, der einen guten Verbesserungsvorschlag macht, ein angemessenes Honorar dafür erhält. Das können Sie am besten in einer Betriebsvereinbarung zum betrieblichen Vorschlagwesen verwirklichen.

Mitbestimmungsrecht bei der Regelung  des betrieblichen Vorschlagwesens

Als Betriebsrat haben Sie ein Mitbestimmungsrecht bei der Regelung der Grundsätze des betrieblichen Vorschlagwesens (§ 87 Abs. 1 Nr. 12 Betriebsverfassungsgesetz). Das bedeutet für Sie als Betriebsrat: Sie können mitreden, wenn es darum geht festzulegen, nach welchen Grundsätzen und Methoden eine Prämie gezahlt werden soll und auf welche Weise der Nutzen eines Verbesserungsvorschlags zu ermitteln ist.

Tipp: Ihr Mitbestimmungsrecht ist erzwingbar. Sie können also von Ihrem Arbeitgeber den Abschluss einer Betriebsvereinbarung verlangen. Nutzen Sie diese Möglichkeit!

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