Zu Ihren Überwachungsaufgaben als Betriebsrat beim Arbeitsschutz gehört auch die Kontrolle der Einhaltung von Betriebsanweisungen. Das sind verbindliche schriftliche Anordnungen und Verhaltungsregeln Ihres Arbeitgebers, die zum Beispiel den Umgang mit Gefahrstoffen regeln. Sie sollen die Sicherheit Ihrer Kollegen gewährleisten und ergänzen mündliche Sicherheitsunterweisungen. Ihre Kollegen müssen Betriebsanweisungen befolgen. Sie sollten deshalb gut verständlich sein. Achten Sie als Betriebsrat besonders auf Folgendes:
Die Formulierung von Betriebsanweisungen ist Sache Ihres Arbeitgebers. Als Betriebsrat sollten Sie Ihren Arbeitgeber allerdings dabei unterstützen. Sie sollten dafür sorgen, dass diese klar und verständlich formuliert sind. Zudem sollten Sie sicherstellen, dass es sie überall da gibt, wo Gefährdungen Ihrer Kollegen durch die Arbeit nicht ausgeschlossen werden können.
Betriebsanweisungen sind dann vorgeschrieben, wenn arbeitsbedingte Gefährdungen anders nicht ausgeschlossen werden können.
Beispiele:
§ 4 Arbeitsschutzgesetz
§ 9 Betriebssicherheitsverordnung
Daneben gibt es einige berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV), die Betriebsanweisungen vorschreiben.
Wichtig: Betriebsanweisungen ersetzen keine Sicherheitsmaßnahmen. So wird auch die Pflicht zum Tragen von Ohrenschützern zum Gehörschutz durch die Anweisung nicht ersetzt. Die Betriebsanweisungen dienen vielmehr dazu, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen durch verhaltensbedingte Maßnahmen der Beschäftigten zu ergänzen.
Wann Betriebsanweisungen in der Praxis eingesetzt werden
Folge dessen ist, dass Betriebsanweisungen vor allen Dingen zum Einsatz kommen, wenn es um den Umgang mit
Beauftragt Ihr Arbeitgeber Sie als Betriebsrat mit der Erstellung der Betriebsanweisungen, gehen Sie am besten Schritt für Schritt vor:
Aus einer Betriebsanweisung muss eindeutig hervorgehen, für welche Arbeitsbereiche sie gilt. Betriebsanweisungen für Gabelstapler sind z. B. oft nur im Lager notwendig. Es gibt immer mal wieder Situationen, in denen es sich anbietet, für einen Bereich 2 oder mehr Betriebsanweisungen zu erstellen. Beispiel: Gabelstapler. Sie können eine Betriebsanweisung für die Bedienung des Gabelstaplers erstellen. Eine zweite könnte beschreiben, welche Wartungstätigkeiten unbedingt durch die Arbeitnehmer vorgenommen werden müssen.
Im 2. Schritt sollten Sie auf die konkreten Gefahren hinweisen, die von dem jeweiligen Stoff bzw. von der Maschine ausgehen.
Geht es um gefährliche Stoffe, sollten Sie die Stoffe ausdrücklich benennen. Arbeiten Sie am besten mit einer Kurzbeschreibung, in der Sie auf die Inhaltsstoffe und die davon ausgehenden Gefahren hinweisen.
In Bezug auf die Maschinen gilt: Weisen Sie in Betriebsanweisungen immer auch auf Selbstverständliches hin. Das heißt z. B.: Wartung der Maschine immer nur bei abgestellter Maschine.
Technische Schutzmaßnahmen
Bei einer Kreissäge hieße das: Wechsel des Sägeblatts immer nur bei abgestellter Maschine.
Organisatorische Schutzmaßnahmen
Beim Umgang mit gefährlichen Maschinen könnte die Betriebsanweisung z. B. das Verbot enthalten, am Arbeitsplatz nebenbei anderen Tätigkeiten nachzugehen wie z. B. Essen, Trinken oder Telefonieren.
Persönliche Schutzmaßnahmen
Hierunter fallen vor allem persönlichen Schutzausrüstungen. Das heißt, die Pflicht, im Umgang mit gefährlichen Stoffen die entsprechende Schutzkleidung zu tragen. Gegebenenfalls müssen Sie neben der genauen Bezeichnung der Schutzausrüstung auch präzise angeben, bei welchen Tätigkeiten sie zu benutzen ist. Beispiel: Arbeit mit hochgiftigen Stoffen – Verpflichtung zum Tragen eines Mundschutzes.
Gleiches gilt für den Umgang mit gefährlichen Maschinen. Präzisieren Sie, wann Ihre Kollegen Helm und Schuhe mit Stahlkappen tragen müssen.
In einer Betriebsanweisung muss auch stehen, wie Ihre Kollegen vorgehen sollen, wenn eine akute Gefährdung eintritt. Das heißt vor allem, dass die Kollegen wissen, wie sie sich verhalten sollen, wenn z. B. chemische Stoffe austreten. Einerseits muss aus der Betriebsanweisung klar hervorgehen, wie sich die Kollegen selbst verhalten sollen. Andererseits muss darin angegeben werden, wem sie eine solche Beschädigung melden sollen.
Geben Sie nur die Erste-Hilfe-Maßnahmen an, die Ihre Kollegen sofort und schnell leisten müssen. Das heißt: Sagen Sie, dass die Unfallstelle schnellstmöglich zu sichern ist und – wenn nötig – der Notarzt zu alarmieren ist.
Betriebsanweisungen sollen vor allem eins: Sie sollen gelesen werden. Das werden sie am ehesten, wenn sie klar und verständlich formuliert sind. Zudem sollen sie natürlich alle notwendigen Informationen enthalten. Auf alle Nebensächlichkeiten sollten Sie aber verzichten. Denn wichtig ist auch, dass sie so kurz wie möglich gehalten werden. Komplizierte Einzelheiten sollte im Zweifelsfall eher die Sicherheitsfachkraft in einer zusätzlichen Sicherheitsunterweisung erläutern.
Das A und O bei Betriebsanweisungen ist, dass Sie vorher alle wichtigen Informationen erhalten. Machen Sie sich daher zunächst Notizen zu möglichen Gefährdungen, zu Schutzmaßnahmen sowie zum Verhalten im Gefahrfall. Dann ist Ihnen klar, was Sie benötigen. Die notwendigen Informationen für Ihre Betriebsanweisung finden Sie dann z. B. in