25.10.2010

Europäischer Betriebsrat – Was ist das und was kostet es?

Ist ein Unternehmen grenzüberschreitend in mehreren Ländern in der Europäischen Union tätig, kann ein Europäischer Betriebsrat (EBR) als Arbeitnehmervertretung gebildet werden. Die rechtliche Grundlage ist die Europäische Betriebsratsrichtlinie. Diese wurde in Deutschland durch das Gesetz über Europäische Betriebsräte (EBRG) umgesetzt.

Der Europäische Betriebsrat setzt sich aus Arbeitnehmern des EU-weit tätigen Unternehmens oder der EU-weit tätigen Unternehmensgruppe zusammen.  
Letztendlich soll das Recht auf grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer gesichert werden. Nach § 3 EBRG ist ein Unternehmen dann EU-weit tätig, wenn es mindestens 1.000 Arbeitnehmer in den Mitgliedsstaaten und davon jeweils mindestens 150 Arbeitnehmer in mindestens 2 Mitgliedsstaaten beschäftigt. Eine Unternehmensgruppe ist dann EU-weit tätig, wenn sie mindestens 1.000 Arbeitnehmer in den Mitgliedsstaaten beschäftigt und ihr mindestens 2 Unternehmen mit 17 verschiedenen Mitgliedsstaaten angehören, die jeweils mindestens 150 Arbeitnehmer in verschiedenen Mitgliedsstaaten beschäftigen. Sind diese Kriterien erfüllt, ist ein solcher EBR zu gründen. Dazu sollen Vereinbarungen geschlossen werden. Kommt es nicht zu diesen Vereinbarungen, wird ein EBR kraft Gesetz errichtet.

Zentrales Organ des EBR ist das „besondere Verhandlungsgremium“. Dieses ist quasi der Vorstand des EBR und Ansprechpartner für den Arbeitgeber.

Nun zu den Kosten: Das Wirtschaftsministerium aus Großbritannien hat einmal die Kosten berechnet. Die Gründung eines EBR wird mit 150.000 € veranschlagt und die laufenden Kosten auf jährlich 200.000 €. Diese Zahlen bewegen sich aber vermutlich weit unter dem EU-Durchschnitt. Dieser dürfte bei ca. Kosten von 250.000 € jährlich liegen.

Fazit: Die Kosten sind hoch, das Gremium jedoch auch besonders wichtig. Ohne den EBR könnten sich Unternehmen der Mitbestimmung leicht entziehen. Wichtige Arbeitnehmerechte würden so ausgehöhlt werden.

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