17.06.2011

Gehaltsgestaltung: Sie möchten die besten Möglichkeiten für 2011 kennen? Hier sind sie schon,

Die Sozialabgaben sind wieder gestiegen. Arbeitnehmer müssen höhere Beiträge zur Krankenversicherung zahlen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam tragen daneben höhere Beiträge an die Agentur für Arbeit. Die zusätzlichen Belastungen machen den Blick auf die Gehaltsabrechnung für so manchen Arbeitnehmer zum frustrierenden Ereignis.

Doch es gibt eine interessante Alternative beziehungsweise Lösung, die Sie als Betriebsrat nicht aus dem Auge verlieren sollten: Auch 2011 lässt der Gesetzgeber einige Gestaltungsmöglichkeiten beim Gehalt zu.

Es geht um, Lohnbestandteile, die der Arbeitgeber extra zahlt, ohne dass für den Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben fällig werden. Die Leistung kommt damit ohne Abzüge beim Arbeitnehmer an, wenn der Arbeitgeber hierfür – je nach Gestaltung – eine geringe Pauschalversteuerung vornimmt UND (das ist wichtig!) – das Extra zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird.

Sie möchten die besten Möglichkeiten für 2011 kennen? Hier sind sie schon:

Zusätzliche Zahlung Konditionen
Kinderbetreuungskosten (z. B. Kindergarten, Kindertagesstätte, Tagesmutter, aber nicht Betreuung zu Hause)
  • für nicht schulpflichtige Kinder
  • Kosten in nachgewiesener Höhe (keine Obergrenze)
  • steuer- und beitragsfrei
Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
  • 0,30€ je Entfernungskilometer
  • 15 % Pauschalsteuer (Arbeitgeber), dann beitragsfrei

Erholungsbeihilfen bis jährlich

  • 156€ für den Mitarbeiter
  • 104€ für den Ehepartner
  • 52€ je Kind
25 % Pauschalsteuer(Arbeitgeber), dann beitragsfrei
Sachbezüge (Waren oder Warengutscheine anderer Unternehmen (z.B. Benzingutscheine), verbilligte Darlehen im Wert bis 44€/Monat steuer- und beitragsfrei
Rabatte auf Waren oder Dienstleistungen Ihres Unternehmens im Wert bis 1.080€/Jahr steuer- und beitragsfrei
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sofern die steuerlichen Grenzen nicht überschritten werden und der Grundlohn höchstens 25€/Std. beträgt, steuer- und beitragsfrei
Handy zur privaten Nutzung steuer- und beitragsfrei bei leihweiser Überlassung
PC zur privaten Nutzung, leihweise Steuer- und beitragsfrei
PC zur privaten Nutzung, Übereignung 25 % Pauschalsteuer, beitragsfrei
Gruppenunfallversicherung bis 62€/Jahr 20 % Pauschalsteuer, beitragsfrei
Unterstützung in Notfällen bis 600€ pro Mitarbeiter und Jahr steuer- und beitragsfrei
Zukunftssicherungsleistungen (Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse) bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steuer- und beitragsfrei

Achtung: Bei ab 1.1.2005 gemachten Zusagen können darüber hinaus bis zu 1.800€/Jahr steuerfrei gezahlt werden. Dieser zusätzliche Betrag ist jedoch gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEv als Arbeitsentgelt beitragspflichtig. Er wird auf die 400- €-Grenze angerechnet, der Arbeitgeber muss aber hierfür die vollen Pauschalabgaben (auch Pauschalsteuer) zahlen.

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