Die Sozialabgaben sind wieder gestiegen. Arbeitnehmer müssen höhere Beiträge zur Krankenversicherung zahlen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam tragen daneben höhere Beiträge an die Agentur für Arbeit. Die zusätzlichen Belastungen machen den Blick auf die Gehaltsabrechnung für so manchen Arbeitnehmer zum frustrierenden Ereignis.
Doch es gibt eine interessante Alternative beziehungsweise Lösung, die Sie als Betriebsrat nicht aus dem Auge verlieren sollten: Auch 2011 lässt der Gesetzgeber einige Gestaltungsmöglichkeiten beim Gehalt zu.
Es geht um, Lohnbestandteile, die der Arbeitgeber extra zahlt, ohne dass für den Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben fällig werden. Die Leistung kommt damit ohne Abzüge beim Arbeitnehmer an, wenn der Arbeitgeber hierfür – je nach Gestaltung – eine geringe Pauschalversteuerung vornimmt UND (das ist wichtig!) – das Extra zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird.
Zusätzliche Zahlung | Konditionen |
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Kinderbetreuungskosten (z. B. Kindergarten, Kindertagesstätte, Tagesmutter, aber nicht Betreuung zu Hause) |
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Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte |
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Erholungsbeihilfen bis jährlich
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25 % Pauschalsteuer(Arbeitgeber), dann beitragsfrei |
Sachbezüge (Waren oder Warengutscheine anderer Unternehmen (z.B. Benzingutscheine), verbilligte Darlehen | im Wert bis 44€/Monat steuer- und beitragsfrei |
Rabatte auf Waren oder Dienstleistungen Ihres Unternehmens | im Wert bis 1.080€/Jahr steuer- und beitragsfrei |
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit | sofern die steuerlichen Grenzen nicht überschritten werden und der Grundlohn höchstens 25€/Std. beträgt, steuer- und beitragsfrei |
Handy zur privaten Nutzung | steuer- und beitragsfrei bei leihweiser Überlassung |
PC zur privaten Nutzung, leihweise | Steuer- und beitragsfrei |
PC zur privaten Nutzung, Übereignung | 25 % Pauschalsteuer, beitragsfrei |
Gruppenunfallversicherung | bis 62€/Jahr 20 % Pauschalsteuer, beitragsfrei |
Unterstützung in Notfällen | bis 600€ pro Mitarbeiter und Jahr steuer- und beitragsfrei |
Zukunftssicherungsleistungen (Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse) | bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steuer- und beitragsfrei
Achtung: Bei ab 1.1.2005 gemachten Zusagen können darüber hinaus bis zu 1.800€/Jahr steuerfrei gezahlt werden. Dieser zusätzliche Betrag ist jedoch gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEv als Arbeitsentgelt beitragspflichtig. Er wird auf die 400- €-Grenze angerechnet, der Arbeitgeber muss aber hierfür die vollen Pauschalabgaben (auch Pauschalsteuer) zahlen. |