20.07.2011

Interessenausgleich und Sozialplan: So bringen Sie sich als Betriebsrat am besten ein

Wenn in wirtschaftlich schwierigen Zeiten weder Sparmaßnahmen noch eine Arbeitszeitverringerung den gewünschten Erfolg bringen, dann nehmen die Unternehmen größere Veränderungen vor. Einige schließen sich mit anderen Unternehmen zusammen. Andere legen Betriebsteile still. Wieder andere lagern aus. Folge dessen sind in der Regel viele betriebsbedingte Kündigungen. Hier sind Sie als Betriebsrat gefragt.

Als Betriebsrat kommt Ihnen auch bei Änderungen wie Zusammenschlüssen oder Stilllegungen eine wichtige Rolle zu. Denn Sie haben ein Mitbestimmungsrecht (§ 111 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)). Das heißt: Geht es um die Entlassung einer größeren Anzahl von Mitarbeitern, muss Ihr Arbeitgeber mit Ihnen zusätzlich zum sonst üblichen Procedere einen Interessenausgleich und einen Sozialplan vereinbaren (§§ 112 – 113 BetrVG). Das bietet Ihnen die Möglichkeit, die größten Härten abzufedern.

Beispiel: Sie als Betriebsrat vereinbaren, dass Mitarbeiter nicht entlassen, sondern auf einem anderen Arbeitsplatz zu schlechteren Bedingungen weiterbeschäftigt werden.

Ihre Stellungnahme als Betriebsrat ist gefragt

Sorgen Sie dafür, dass Ihr Arbeitgeber Sie über das Vorhaben und die Folgen für Ihre Kollegen umfassend informiert, bevor Sie in die eigentlichen Verhandlungen einsteigen. Nutzen Sie dabei den folgenden Fragenkatalog:

Wichtig: Plant Ihr Arbeitgeber, viele Kollegen zu entlassen, muss er letztlich sowieso eine Stellungnahme von Ihnen über das Vorhaben einholen (§ 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)). Diese muss er zusammen mit einer eigenen Beschreibung des Vorhabens an die Bundesagentur für Arbeit schicken. Ihre Stellungnahme muss dabei die unten aufgeführten Punkte enthalten. Nutzen Sie deshalb gleich zu Anfang die Gelegenheit, die entscheidenden Punkte für die Stellungnahme herauszufinden.

Interessenausgleich: Ernsthafte Verhandlung muss sein

In den Verhandlungen über den Interessenausgleich soll geklärt werden, ob, wie, wann und in welchem Umfang eine Betriebsänderung durchgeführt werden soll. Zudem soll in den Gesprächen erörtert werden, ob es alternative Möglichkeiten gibt und wie diese konkret aussehen könnten.

Ihr Ziel bei einem Interessenausgleich muss es vor allem sein, dafür zu sorgen, dass die wirtschaftlichen Nachteile für die Belegschaft so gering wie möglich bleiben. Sie sollten sich deshalb unbedingt wirkungsvolle Maßnahmen zur Sicherung der Beschäftigung überlegen.

Beispiele: Flexible Gestaltung der Arbeitszeit, Förderung von Teilzeitarbeit, Altersteilzeit. Auch die Vereinbarung von Umschulungsmaßnahmen ist geeignet, einen Kollegen vor einer Kündigung zu bewahren.

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