Arbeitsrecht
Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsgesetz sind für Sie als Betriebsrat die wichtigsten Grundlagen Ihrer Arbeit. Insbesondere das Arbeitsrecht spielt bei Ihrer Tätigkeit für das Wohl der Mitarbeiter eine außerordentlich wichtige Rolle. Doch einmalige Schulungen alleine reichen für eine gewissenhafte Pflichterfüllung nicht aus. Das Arbeitsrecht unterliegt ständigen Veränderungen und tagtäglich werden wichtige und umwälzende Entscheidungen in deutschen Gerichten getroffen.
Wir halten Sie mit aktuellen Informationen und Wissensbeiträgen, den wichtigsten Urteilen und hilfreichen Tools und Rechtshilfen auf dem Laufenden.
Blog-News
Konkret: Für Arbeitnehmer ist es ab dann möglich, 2 Jahre in Teilzeit zu arbeiten, um einen nahen Angehörigen zu pflegen. So sieht es das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) vor.
Was unter Familienpflegezeit zu verstehen ist
Die Familienpflegezeit wird in § 2 FPfZG definiert. Danach ist Familienpflegezeit die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit von Beschäftigten,
- die einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen,
- bis auf einen Mindestumfang von 15 Stunden für die Dauer von längstens 24 Monaten
- bei gleichzeitiger Aufstockung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber.
Ihr Arbeitgeber darf Sie nicht alles fragen. Nach einer Schwerbehinderung beispielsweise dürfen Sie nicht gefragt werden. Wie ist es aber umgekehrt? Welche Informationen dürfen Sie als Beschäftigter von Ihrem Arbeitgeber verlangen?
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Die Umsetzung dieses Grundsatzes wird sowohl durch das Grundgesetz (Art. 3 Abs. 2 GG) als auch durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gefördert. Zudem verbietet Art. 3 Abs. 3 GG, „jemanden wegen seines Geschlechts“ zu benachteiligen.
Diese Vorschriften verpflichten Ihren Arbeitgeber zu einer Gleichstellungspolitik. Er muss durch geeignete Maßnahmen dafür sorgen, dass in Ihrem Betrieb Gleichberechtigung tatsächlich realisiert und gelebt wird.
Immer wieder müssen sich die Arbeitsgerichte auseinandersetzen, welche Sachmittel Betriebsräten zur Verfügung zu stellen sind und welche nicht. Und dabei ist nun mittlerweile so ziemlich jeder Bürogegenstand Anlass eines gerichtlichen Rechtsstreits gewesen.
Sind Sie im Betriebsrat? Dann kennen Sie sicherlich das Problem:
- Ein Kollege ruft an und schildert Ihnen ein Problem mit seinem Vorarbeiter,
- der nächste steht vor Ihrer Tür und möchte, dass Sie einmal das Zwischenzeugnis prüfen und
- der Dritte hat Probleme, weil er keinen Sonderurlaub erhält.
In kaum einem Land der Welt ist der Kündigungsschutz für Arbeitnehmer so gut wie in Deutschland. Aber auch hier ist er nicht lückenlos: Bei einer betriebsbedingten Kündigung haben Arbeitgeber das Kündigungsschutzgesetz anzuwenden. Das gilt jedenfalls dann, wenn mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt werden. Nach dem Kündigungsschutzgesetz muss der Arbeitgeber einen betriebsbedingten Kündigungsgrund nachweisen können.
Betriebsratsmitglieder müssen geschult werden. Deshalb hat der Arbeitgeber Sie als Betriebsrat nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen freizustellen. Wichtige Voraussetzung: Die Schulungen müssen Kenntnisse vermitteln, die für Ihre Arbeit erforderlich sind. Das Gesetz kennt auch keine Begrenzung der Häufigkeit oder Dauer solcher Schulungen.
Sind Sie Datenschutzbeauftragter? Dann kennen Sie sicherlich § 4 f Abs. 3 S. 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Danach können Sie nicht ohne weiteres von ihrer Bestellung abberufen werden. Mit einem solchen Fall hat sich nun auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) beschäftigen müssen (Urteil vom 23.03.2011, Az: 10 AZR 562/09).
Die Arbeitnehmerüberlassung wird auch Leiharbeit oder Zeitarbeit genannt. Gelegentlich kommen auch Begriffe wie Personalleasing oder AÜG vor. All diese Begriffe bezeichnen den Vorgang, dass ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber einem dritten Unternehmen zur Arbeitsleistung überlassen wird.
In dieser kleinen Blog-Reihe möchte ich Ihnen das Wichtigste zu diesem Thema darstellen.
Heute: Dürfen Leiharbeitnehmer den Betriebsrat wählen?
Die Arbeitnehmerüberlassung wird auch Leiharbeit oder Zeitarbeit genannt. Gelegentlich kommen auch Begriffe wie Personalleasing oder AÜG vor. All diese Begriffe bezeichnen den Vorgang, dass ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber einem dritten Unternehmen zur Arbeitsleistung überlassen wird.
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Heute: Rechte und Pflichten des Betriebsrats
Wissen
Wie Sie als Betriebsrat das „Hamburger Modell“ zum Erfolgsmodell Ihrer eigenen Arbeit machen
02.01.2012
Bei dem „Hamburger Modell“ handelt es sich um eine Wiedereingliederungsmaßnahme. Die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben erfolgt dabei stufenweise.
weiterlesenAb 1.1.2012 gibt es sie. Die Familienpflegezeit. Damit soll es Arbeitnehmern erleichtert werden, nahe Angehörige ohne allzu große Gehaltseinbußen zu Hause zu pflegen.
weiterlesenKündigung, Krankheit, Mutterschutz und Elternzeit: Wann der Arbeitgeber Sonderzahlungen kürzen darf
12.12.2011Auch wenn manche Arbeitgeber ihren Beschäftigten grundsätzlich eine Sonderzahlung wie das Weihnachtsgeld gewähren wollen, fragen sie sich gelegentlich, ob und inwieweit sie Mitarbeiter ausschließen dürfen, die das ganze Jahr über krank oder in Elternzeit waren oder deren Arbeitsverhältnis gekündigt ist.
weiterlesenUrteile
Der Fall: Ein Diplom-Ingenieur hatte zumindest in den Jahren 2002 bis 2007 jeweils ein Weihnachtsgeld in Höhe eines Bruttomonatsverdienstes bekommen. Ein ausdrücklicher Vorbehalt war bei der Zahlung nie erklärt worden. Wegen der Wirtschaftskrise verweigerte der Arbeitgeber 2008 erstmals die Zahlung.
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Der Fall: Ein gläubiger Moslem, der in einem Warenhaus als „Ladenhilfe“ beschäftigt war, sollte eines Tages in der dortigen Getränkeabteilung arbeiten. Doch das wollte er nicht: Als Moslem sei ihm jeglicher Umgang mit Alkohol verboten. Nachdem mehrmalige Arbeitsaufforderungen des Arbeitgebers erfolglos blieben, kündigte dieser fristlos, hilfsweise fristgerecht. Der Arbeitnehmer klagte nun. Zur Begründung für seine Haltung berief er sich auf seine Religionsfreiheit.
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In einem Unternehmen, das im Auftrag der Bundespolizei Fluggastkontrollen durchführt, müssen die Mitarbeiter Dienstkleidung tragen. Zusätzlich hat der Arbeitgeber bestimmte Vorgaben für das Aussehen seiner Mitarbeiterinnen gemacht
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