21.06.2011

Mobbing durch den Chef? Heftige Kritik des Arbeitgebers ist kein Mobbing

Mobbt Ihr Arbeitgeber, dann sollten Sie als Betriebsrat sich nicht scheuen, ihn direkt anzusprechen. Mobbing am Arbeitsplatz ist ein nicht zu unterschätzendes Problem und werden Arbeitnehmer diskriminiert, geht es zunächst um ihr Wohl. Bevor Sie als Betriebsrat allerdings um ein Gespräch bei Ihrem Arbeitgeber bitten, sollten Sie immer erst sicher sein, dass es sich überhaupt um Mobbing handelt. Denn z. B. selbst wiederholte, heftige Kritik des Arbeitgebers an einem Beschäftigten stellt nicht ohne weiteres Mobbing dar. Das geht aus einem jüngst veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg hervor (LAG Nürnberg, 5. 9. 2006, Az. 6 Sa 537/04).

In dem Fall ging es um einen Lkw- Fahrer. Er war zum 7. 1. 2003 von seinem Arbeitgeber eingestellt worden. In den ersten 3 Tagen fuhr er stets gemeinsam mit seinem Arbeitgeber in einem Lkw. Ab dem 13. 1. 2003 erkrankte er dann aber arbeitsunfähig. Deshalb kündigte der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis am 23. 1. 2003.

In der Folgezeit wollte Arbeitnehmer den Vorfall gerichtlich klären. Er verlangte die Zahlung von Schmerzensgeld wegen Mobbings. Zur Begründung führte er an, dass ihn der Arbeitgeber von Anfang an schikaniert habe und er deshalb krank geworden sei. So habe der Arbeitgeber beispielsweise seine Fahrweise kritisiert und gefragt, wo er denn überhaupt das Fahren gelernt habe. Zudem habe er gesagt, „er fahre wie ein Schwein“ und „habe keine Ahnung von seinem Job“.

Arbeitsrecht sagt: kein Schadensersatz für unhöfliche Rügen

Mit dieser Argumentation kam er aber gerichtlich nicht durch. Die Richter gingen davon aus, dass es sich bei den Bemerkungen hinsichtlich der Fahrweise zwar um harsche Kritik handle, die aber nicht als Mobbing zu definieren sei. Derartige unhöfliche Rügen müssen Arbeitnehmer hinnehmen. Denn Arbeitgeber können davon ausgehen, dass Arbeitnehmer kritikfähig sind und auch drastisch formulierte Bemerkungen akzeptieren. Mobbing setze hingegen ein systematisches Vorgehen voraus. Der Arbeitgeber hätte den Arbeitnehmer also über einen längeren Zeitraum gezielt diskriminieren müssen. Daran fehlte es hier schon deshalb, weil der Arbeitnehmer ja lediglich 4 Tage für seinen Arbeitgeber tätig war.

Schritt für Schritt wirkungsvoll gegen Mobbing vorgehen

Immer wenn Sie als Betriebsrat von Mobbing-Fällen im Betrieb erfahren, sollten Sie sich dem Fall mit aller Ernsthaftigkeit widmen. Hören Sie sich zunächst genau an, was Ihnen der Betroffene mitteilt. Prüfen Sie die Angelegenheit im Anschluss auf ihre Wahrheit hin. Versuchen Sie auch herauszufinden, wie andere Kollegen die Sache sehen.

Gehen Sie nach dieser Prüfung davon aus, dass es sich eher um herbe Kritik handelt, sollten Sie versuchen, in einem Gespräch mit den Betroffenen schlichtend tätig zu werden. Hierbei geht es vor allem darum, die Streitigkeiten in Zukunft zu vermeiden.

Kommen Sie zu dem Schluss, dass Mobbing vorliegt, ist mehr Aufwand gefragt. Sie müssen Gegenmaßnahmen einleiten. Auch dafür eignet sich ein Gespräch. Je nachdem, wie weit die Situation schon eskaliert ist, sollten Sie aber in diesem Fall einen neutralen Moderator ins Boot holen. In dem entsprechenden Gespräch geht es jetzt nicht nur darum, den Diskriminierungen ein Ende zu setzen, sondern es sollte auch hinterfragt werden, was sich hinter dem Konflikt verbirgt.

Stellen Sie den Beteiligten dazu am besten gezielt Fragen.

Beispiel:

  • Durch welche Handlungen fühlt sich das Opfer beeinträchtigt?
  • Welcher Konflikt könnte sich dahinter verbergen?
  • Wie stehen die Beteiligten zu dem Konflikt? Welche Lösungen sind denkbar?

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