20.07.2011

So setzen Sie psychischen Belastungen ein Ende

Die Beobachtungen der Psychologen bestätigen es: Viele Arbeitnehmer leiden unter psychischen Belastungen. Die Ursachen dafür sind vielfältig: ein zu hohes  Arbeitspensum, Unter- oder Überforderung, ein schlechtes Verhältnis zu Vorgesetzten, belastende Arbeitszeiten und, und, und … Die Folgen sind in nahezu allen Fällen ein Leistungsabfall und – je nach Ausmaß – eine längere krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit. Damit es nicht so weit kommt, können Sie als Betriebsrat etwas tun, um den psychischen Belastungen im Arbeitsalltag möglichst frühzeitig entgegenzuwirken.

Doch um es vorwegzunehmen: Das ist allerdings gar nicht so einfach. Denn es gibt keine optimalen Arbeitsbedingungen, die für alle gelten. Was einen Kollegen belastet, spornt einen anderen an. Als Betriebsrat müssen Sie deshalb Detailarbeit leisten. Auch das fordert Sie. Denn Sie sind auf gute Zusammenarbeit mit Ihrem Arbeitgeber angewiesen. Schließlich haben Sie keine gesetzlich geregelten Mitbestimmungsrechte, wenn es um den Stressabbau geht. Trotzdem ist es wichtig, dass Sie sich dem Thema mit aller Ernsthaftigkeit widmen. Am besten gehen Sie in den folgenden 4 Schritten vor:

1. Schritt: Konzentration

Sie können sich nicht um alle Bereiche gleichzeitig kümmern. Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber, wo der Schuh am meisten drückt. Wählen Sie zunächst eine Abteilung, in der derartige Probleme sehr wahrscheinlich sind. Indizien dafür sind: häufigere längere Fehlzeiten, Arbeitsunfälle, eine erhöhte Fluktuation.

2. Schritt: Konversation

Schildern Sie Ihrem Arbeitgeber konkret Ihre Sicht der Dinge. Machen Sie ihn auf die Veränderungen und ihre Folgen aufmerksam. Stellen Sie klar, dass häufig bereits kleine Maßnahmen viel bewirken können.

3. Schritt: Arbeitnehmer ins Boot holen

Sorgen Sie für ein gemeinsames Treffen der Beschäftigten der Abteilung sowie Ihres Arbeitgebers, an dem Sie als Betriebsrat teilnehmen. Je nachdem, wie gut das Verhältnis des Vorgesetzten zu den Mitgliedern der Abteilung ist, sollte dieser bzw. Ihr Arbeitgeber oder Sie die beobachteten Veränderungen schildern. Sorgen Sie dafür, dass die Arbeitnehmer aufgefordert werden, mit Ihnen gemeinsam nach den Ursachen zu suchen. Am besten bereiten Sie dazu gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber einen Fragebogen vor, den Sie Ihren Kollegen aushändigen.

Achtung: Setzen Sie sich dafür ein, dass die Anonymität gewahrt wird und dass Ihr Arbeitgeber Ihren Kollegen diese zusichert.

4. Schritt: Auswertung

Werten Sie die Fragebögen im Anschluss gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber aus. Je nachdem, zu welchem Ergebnis die Befragung führt, sollten Sie überlegen, die Bereiche, die besonders häufig negativ bewertet wurden, einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Statten Sie den jeweiligen Abteilungen einen Besuch ab. Sprechen Sie persönlich mit Ihren Kollegen und dem Verantwortlichen. Versuchen Sie dann, sinnvolle Maßnahmen in einer Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber festzulegen.

Tipp: Viele Arbeitgeber sehen es nicht allzu gern, wenn Sie sich als Betriebsrat um Themen kümmern, bei denen es Ihnen an einem Mitbestimmungstatbestand fehlt. Das sollte Sie aber keinesfalls davon abhalten. Sie sollten allerdings gerade bei solchen Angelegenheiten professionell und partnerschaftlich mit Ihrem Arbeitgeber zusammenarbeiten.

In puncto psychische Belastungen sollten Sie Ihrem Arbeitgeber deshalb zunächst klarmachen, dass es auch ihm hilft, wenn Sie sich der Sache annehmen. Denn als Betriebsrat sind Sie näher an Ihren Kollegen dran. Sie werden sich Ihnen gegenüber eher öffnen. Das wird Ihnen und Ihrem Arbeitgeber realistischere Ergebnisse bringen. Die benötigen Sie, um wirkungsvolle Maßnahmen vereinbaren zu können. Und hier hilft vor allem eins: Reden, reden, reden. Suchen Sie entsprechend offensiv das Gespräch mit dem Arbeitgeber!

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