27.07.2011

Urlaubstage: Kennen Sie diese Urlaubssonderregeln für bestimmte Personengruppen?

Es kommt immer wieder vor, dass Kolleginnen ihre Urlaubstage – bedingt durch Mutterschutzfristen – im Rahmen einer Schwangerschaft nicht mehr vollständig nutzen können. Das Gleiche gilt für Kollegen, die in Elternzeit gehen. Zudem haben schwerbehinderte Menschen unter Umständen einen Anspruch auf zusätzlichen Urlaub.

Mutterschutz und Elternzeit: Urlaubstage verfallen nicht

Während des Mutterschutzes (6 Wochen vor und in der Regel 8 Wochen nach der Entbindung) besteht für Ihre schwangeren Kolleginnen ein Beschäftigungsverbot. Schafft es eine Kollegin nicht mehr, den Urlaub vollständig vor dem Mutterschutz zu nehmen, hat sie die Wahl: Sie kann ihn nach dem Beschäftigungsverbot im laufenden oder im folgenden Urlaubsjahr nachholen (§ 17 Satz 2 Mutterschutzgesetz). Der Mutterschutz mindert den Urlaubsanspruch Ihrer Kolleginnen also nicht.

Das Gleiche gilt im Prinzip für die Elternzeit: Geht ein Kollege in Erziehungsurlaub und schafft er es nicht mehr, seine Urlaubstage vollständig aufzubrauchen, kann er seinen noch offenen Resturlaub im Anschluss an die Elternzeit nehmen bzw. in dem darauffolgenden Jahr (§ 17 Abs. 2 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)).

Beispiel: Wie die Übertragung funktioniert
Eine Arbeitnehmerin geht ab dem 24.8.2009 für ein Jahr in Elternzeit. Zu diesem Zeitpunkt stehen ihr für das Jahr 2009 noch 19 Urlaubstage zu. Diese kann sie nun im Jahr 2010 oder 2011 einbringen.

Der 31.3. als üblicher Verfallstag (siehe Seite 19) für den Resturlaub aus dem Vorjahr gilt nicht. Konnte der Resturlaub auch innerhalb dieses Übertragungszeitraums nicht gewährt werden (etwa wegen einer Anschluss-Elternzeit), verfällt er nach einer neueren Entscheidung des Bundesabeitsgerichtes nicht mehr (Urteil vom 20.5.2008, Az. 9 AZR 219/07).

Wichtig: Teilzeit während der Elternzeit
Die Möglichkeit der Übertragung der restlichen Urlaubstage gilt nur, wenn Ihre Kollegin nicht während ihres Erziehungsurlaubs bei Ihnen im Betrieb teilzeitbeschäftigt weiterarbeitet. In diesem Fall hat sie ja die Möglichkeit, ihren restlichen Urlaub zu nehmen.

Schwerbehinderte Menschen erhalten zusätzliche Urlaubstage

Ihre schwerbehinderten Kollegen erhalten jeweils 5 Urlaubstage im Kalenderjahr zusätzlich (§ 125 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)). Voraussetzung ist allerdings, dass sie einen Behinderungsgrad von mindestens 50 % nachweisen können.

ACHTUNG: Sehen tarifliche Urlaubsregelungen, die auf Ihren Betrieb anwendbar sind, einen längeren Urlaub als 5 Tage vor, gilt diese Regelung (Günstigkeitsprinzip).

Die Schwerbehinderteneigenschaft eines Kollegen wird oft rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragstellung festgestellt. Damit entsteht auch der Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage eines Kollegen rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.

Das heißt im Hinblick auf den Urlaub:
Besteht die Schwerbehinderteneigenschaft nicht während des ganzen Jahres, hat der schwerbehinderte Kollege nach § 125 SGB IX auch nur einen anteiligen Anspruch auf Zusatzurlaub: Für jeden vollen Monat, in dem die Schwerbehinderteneigenschaft besteht, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 1⁄12 des Zusatzurlaubs. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden. Eine Abrundung findet nicht statt. Der so ermittelte Zusatzurlaub wird dem Erholungsurlaub hinzugerechnet.

Beispiel: So rechnen Sie den Zusatzurlaub korrekt aus
Ein Kollege Ihres Unternehmens ist ab dem 1.5.2009 als Schwerbehinderter anerkannt. Sein Jahreszusatzurlaub beträgt daher 8⁄12 von 5 Arbeitstagen: 2,92 Tage. Da aufgerundet wird, hat er Anspruch auf 3 zusätzliche Urlaubstage.

Wichtig: Abgeltung der Urlaubstage  gilt auch hier

Beendet ein schwerbehinderter Kollege das Arbeitsverhältnis, muss Ihr Arbeitgeber den Zusatzurlaub genauso abgelten wie etwaigen Resturlaub.
Wenn Ihr Arbeitgeber Auszubildende beschäftigt

Beschäftigt Ihr Arbeitgeber Auszubildende oder Praktikanten, die noch keine 18 Jahre alt sind, muss er auch beim Thema Urlaub die Sonderbestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) berücksichtigen. Das heißt, den Jugendlichen steht ein anderer gesetzlicher Mindesturlaub zu:

  • Die Jugendlichen haben Anspruch auf mindestens 30 Werktage Urlaub pro Kalenderjahr, wenn sie zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt sind.
  • Sie haben Anspruch auf mindestens 27 Werktage, wenn sie zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt sind.
  • Und: Sie haben Anspruch auf mindestens 25 Tage, wenn sie zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt sind (§ 19 Abs. 2 JArbSchG).

So ist der Urlaubsanspruch bei Teilzeitbeschäftigten geregelt

Der Urlaubsanspruch von Teilzeitkräften richtet sich immer nach den Arbeitstagen. Ihre Kollegen in Teilzeit, die 5 Tage pro Woche bei Ihrem Arbeitgeber arbeiten, haben ebenfalls einen gesetzlichen Mindestanspruch auf 20 Urlaubstage.

Beispiel 1: So viel steht einer 3-Tages-Kraft zu
Arbeitet ein Kollege nur an 3 Tagen bei Ihrem Arbeitgeber, wird der Urlaubsanspruch entsprechend gekürzt. Dabei werden die Arbeitstage des Vollzeitarbeitnehmers mit den Arbeitstagen der Teilzeitkraft so in Beziehung gesetzt, dass das Ergebnis eine entsprechende Anzahl an Urlaubstagen ergibt (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.1.1992, Az. 9 AZR 148/91). Bei einem Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen in der 5-Tage- Woche wären dies also: (30 : 5) x 3 = 18 Arbeitstage Urlaub für die Teilzeiterin.

Beispiel 2: So viel steht einer 2-Tages-Kraft zu
Eine Kollegin arbeitet immer nur montags und mittwochs. Sie und Ihre Kollegen, die in Vollzeit tätig sind, haben Anspruch auf 20 Urlaubstage. Für 2 Arbeitstage pro Woche ergibt sich daher folgender Anspruch: 20 Urlaubstage für eine Vollzeitkraft : 5 Arbeitstage x 2 Arbeitstage = 8 Urlaubstage für die Teilzeitkraft.

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