14.07.2011

Was Sie als Betriebsrat zum Thema Betriebsvereinbarung wissen müssen

Betriebsvereinbarungen sind das wichtigste Mittel für Sie, die Beziehungen zwischen Ihrem Arbeitgeber und Ihren Kollegen zu regeln. Sie treffen dadurch auf einen Schlag eine verbindliche Regelung für alle Mitarbeiter. Dadurch verhindern Sie, dass Ihr Arbeitgeber bei Themen wie der Kurzarbeit, der Entgeltumwandlung, der Telearbeit oder der Arbeitszeit nach seinem Gutdünken vorgeht. Allerdings gibt es gerade beim Abschluss einiges zu beachten.

Was Sie für das Zustandekommen von Betriebsvereinbarungen tun müssen

Betriebsvereinbarungen kommen nach dem Wortlaut des Gesetzes durch einen gemeinsamen Beschluss von Ihrem Arbeitgeber und Ihnen als Betriebsrat zu Stande (§ 77 Abs. 2 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)).

Auf Ihrer Seite setzt das voraus, dass Sie einen Beschluss (§ 33 BetrVG) fassen, der den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zu einem bestimmten Thema, wie zum Beispiel Arbeitszeiten,  regelt. Denn eine Betriebsvereinbarung ist Ihre in Schriftform gegossene Willensbildung für Themen, bei denen Sie als Betriebsrat mitbestimmen können.

Achtung – Betriebsverfassungsgesetz regelt nicht den Abschluss

Wie auf Seiten Ihres Arbeitgebers über den Abschluss einer Betriebsvereinbarung entschieden wird, regelt das BetrVG nicht. Das entscheidet – je nach Unternehmensform – der Vorstand, Geschäftsführer oder der Personalchef.

Schriftform der Betriebsvereinbarung beachten

Betriebsvereinbarungen begründen unmittelbar und zwingend Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Auch Ansprüche von Ihnen als Betriebsrat werden darin geregelt. Über ihren Inhalt sollten deshalb so wenig Zweifel wie möglich bestehen.

Betriebsvereinbarungen müssen deshalb immer schriftlich abgeschlossen werden.
Dabei gilt: Sie und Ihr Arbeitgeber müssen auf dem Original, also auf demselben Blatt Papier unterschreiben. Bei längeren Vereinbarungen reicht es aus, wenn die Unterschriften am Ende des Textes geleistet werden und die einzelnen Blätter als Zeichen, dass sich die Unterschrift auf den gesamten Inhalt bezieht, zusammengeheftet werden.

Wie Sie sich aus einer Betriebsvereinbarung lösen können

Stellt sich irgendwann heraus, dass die Regelungen in einer Betriebsvereinbarung ungünstig für Sie und die Mitarbeiter in Ihrem Betrieb sind, werden Sie sich davon auch wieder lösen wollen. Auch das ist kein Problem. In der Regel wird in Betriebsvereinbarungen stets die Möglichkeit der Kündigung unter Einhaltung einer bestimmten Frist vereinbart. Regeln Sie nichts, greift auf jeden Fall die gesetzliche Frist von 3 Monaten (§ 77 BetrVG).

Einige Vereinbarungen werden aber auch von vornherein befristet. Auch ein Aufhebungsvertrag ist möglich. Die Frage, wann und wie eine Betriebsvereinbarung beendet werden kann, hängt von dem Inhalt der Vereinbarung bzw. von Ihrem bzw. dem Willen Ihres Arbeitgebers ab.

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