05.08.2011

Weihnachtsgeld: So regeln Sie es mit einer Betriebsvereinbarung

Die Zahlung des ist nicht gesetzlich geregelt. Ihre bzw. die Zahlungsansprüche Ihrer Kollegen können sich deshalb – wie andere Sonderzahlungen auch – aus einem Tarifvertrag, einer , dem Arbeitsvertrag oder der sogenannten betrieblichen Übung ergeben. Keine Frage: Am besten abgesichert sind Sie, wenn Sie einen tariflichen Anspruch haben.

Freiwilligkeitsvorbehalt: mehr Möglichkeiten

Mehr Spielraum hat Ihr Arbeitgeber allerdings, wenn er das Weihnachtsgeld unter einen sogenannten Freiwilligkeitsvorbehalt stellt. Mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt stellt Ihr Arbeitgeber klar, dass es sich bei einer Prämie um eine freiwillige Leistung seinerseits handelt, über deren Gewährung er auch in  Zukunft  frei entscheiden will.

Achtung: Gibt es bei Ihnen keine tarifliche Regelung und zahlt Ihr Arbeitgeber nicht unter einem  Freiwilligkeitsvorbehalt, gilt häufig die sogenannte betriebliche Übung. Danach können Arbeitnehmer, die 3 Jahre nacheinander Weihnachtsgeld bekommen haben, auch im 4. Jahr darauf vertrauen, die zusätzliche Vergütung zu erhalten

Wenn Ihr Arbeitgeber plötzlich die Freiwilligkeit betont

Hat Ihr Arbeitgeber bislang aufgrund von betrieblicher Übung gezahlt und hat er Ihnen jetzt mitgeteilt, dass er das Weihnachtsgeld freiwillig leistet, wird er so versuchen, die betriebliche Übung zu brechen. Denn bisher galt: Leistet ein Arbeitgeber die Zahlung nach einer solchen Mitteilung 3 Jahre in Folge freiwillig, ist die betriebliche Übung gebrochen. Das gilt allerdings heute so nicht mehr.

Betriebliche Übung nur noch schwer zu beseitigen

Seit neuestem kann Ihr Arbeitgeber die betriebliche Übung nicht mehr so leicht beseitigen. Denn das Bundesarbeitsgericht hat Ansprüche aus betrieblicher Übung vertraglichen Ansprüchen gleichgestellt (18.3.2009, Az. 10 AZR 281/08). Folge dessen ist, dass eine Kürzung, Streichung oder auch Einführung eines Freiwilligkeitsvorbehalts daher praktisch nur  noch zulässig ist, wenn Ihre Kollegen der Änderung ausdrücklich zugestimmt haben.

Tipp: Fehlt eine tarifliche Regelung bzw. ist diese nicht abschließend, können Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung zum Thema Weihnachtsgeld abschließen. Die könnte so aussehen:

Betriebsvereinbarung


zwischen … (Name des Unternehmens) und dem Betriebsrat der …
(Name des Unternehmens) über die Zahlung von Weihnachtsgeld


§ 1 Zweck

Die Zahlung der Sondervergütung (Weihnachtsgeld) erfolgt zur Anerkennung der von den Arbeitnehmern geleisteten Arbeit, ihrer Betriebstreue, in Erwartung der zukünftigen Betriebstreue und als Sonderleistung für die dauerhafte Anwesenheit im Betrieb.


§ 2 Voraussetzungen für die Zahlung

Die Zahlung der Weihnachtsgratifikation erfolgt an alle Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis im laufenden Kalenderjahr bis zum 31.12. ungekündigt ist. Unterjährig eingetretene Arbeitnehmer erhalten das Weihnachtsgeld anteilig frühestens nach Abschluss der erfolgreichen Probezeit.

Wird die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses während des laufenden Kalenderjahres durch das Unternehmen infolge von Rationalisierungsmaßnahmen oder einer sonst notwendigen Reduzierung der Belegschaft ausgesprochen, wird das Weihnachtsgeld in voller Höhe gewährt.


§ 3 Höhe der Sondervergütung

Das Weihnachtsgeld beträgt ein volles Bruttomonatsgehalt. Die Sondervergütung bemisst sich jeweils am für den letzten abgerechneten vollen Kalendermonat bezogenen Arbeitsverdienst ohne Mehrarbeitsvergütung und Mehrarbeitszuschläge, Auslösungen, Erschwernis- und sonstige Zuschläge sowie ohne zusätzliches Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen.

Bei Mitarbeitern mit schwankendem Arbeitseinkommen wie Akkordlohn und Außendienstmitarbeitern mit Provision wird das auf gleiche Weise ermittelte durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate zugrunde gelegt.


§ 4 Auszahlung der Sondervergütung im Krankheitsfall

Mitarbeiter, die wegen einer Erkrankung im Laufe des Kalenderjahres nicht gearbeitet haben, sind bezugsberechtigt, sofern sie die Zahlungsbedingungen im Übrigen erfüllen.

§ 5 Kürzung der Sondervergütung

In Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis im Verlauf des Jahres ruhte oder am Auszahlungstag noch ruht, beispielsweise wegen

  • Wehr- oder Ersatzdienstes oder wegen
  • Elternzeit,

erfolgt ein Abzug in Höhe von 1/12 für jeden vollen Kalendermonat, in dem das Arbeitsverhältnis ruhte.

§ 6 Rückzahlung der Sondervergütung bei Kündigung

Von Mitarbeitern, die vor dem 31. März des auf das Auszahlungsjahr folgenden Jahres aus der Firma ausscheiden, kann das Weihnachtsgeld zurückgefordert werden.

§ 7 Fälligkeit

Die Sondervergütung ist mit der Gehaltszahlung im November eines Kalenderjahres fällig.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Betriebsvereinbarung tritt mit der Unterzeichnung in Kraft. Sie kann von jeder Partei mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Dabei betrifft die Kündigung die Weihnachtsgratifikation des laufenden Jahres nur dann, wenn sie bis spätestens 30. September zugegangen ist. Eine Kündigung wird jedoch für die Jahre … nicht erfolgen.

§ 9 Nachwirkung

Nach einer Kündigung sind unverzüglich Verhandlungen aufzunehmen. Bis zum Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarung gilt diese Vereinbarung weiter.

Datum / Unterschriften

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