Betriebsratsgründung
Die Neugründung eines Betriebsrates ist eine verantwortungsvolle und wichtige Aufgabe. Wo Sie während der Vorbereitungszeit und bei der Betriebsratswahl selbst noch auf die Unterstützung diverser Gewerkschaften zählen können, stehen Sie nach der Wahl unter Umständen alleine da.
Auf einen neu berufenen Betriebsrat stürmen Unmengen von Informationen, Fragen und Pflichten ein. Oft ist die erste Folge eine schwere Überforderung der neuen Betriebsräte. Wir haben versucht, Ihnen auf den folgenden Seiten die wichtigsten Informationen für diese Phase Ihrer Betriebsratstätigkeit zusammen zu stellen.
Wissen
Ihr Werkzeug in Verhandlungen ist die Sprache. Das dürfen Sie als Betriebsrat durchaus wörtlich nehmen! Und allein durch den geschickten Einsatz von Worten und Sprache können Sie...
weiterlesenWahl und Abwahl des Betriebsratsvorsitzenden
26.09.2010
Grundsätzlich gilt ja: Jeder Betriebsrat (mit Ausnahme des Ein-Personen-Betriebsrats in Kleinbetrieben) hat einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden aus seiner Mitte zu wählen. So regelt es § 26 Abs. 1 S. 1 BetrVG.
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Als Betriebsrat sehen Sie sich immer wieder in der Notwendigkeit Schreiben an Ihren Arbeitgeber oder an Ihre Kollegen zu formulieren. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir im Folgenden für Sie einige wichtige Muster zur Verfügung gestellt:
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