Eine Städtereise im Frühjahr. Das lieben Mitarbeiter – und auch Betriebsratsmitglieder. Noch besser, wenn dafür kein Urlaub genommen werden muss und Sie als Arbeitgeber auch noch die Kosten übernehmen.
Aktuell stehen Betriebsratsschulungen wieder hoch im Kurs. 700 € und mehr kostet so ein Seminar. Doch wer sagt eigentlich, dass das Betriebsratsmitglied auch hin darf?
Viele Beschlüsse von Betriebsräten über die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen sind unwirksam. Finden Sie heraus, welche!
Betriebsratssitzung: So fasst Ihr Betriebsrat seine Beschlüsse
Wirksame Beschlüsse fasst Ihr Betriebsrat auf der dazu einberufenen Betriebsratssitzung. Und zwar in der Regel mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder, § 33 Abs. 1 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Wichtiger Hinweis! Kann Ihr Betriebsrat sich nicht zu einer Entscheidung durchringen, stimmen also genauso viele Mitglieder für wie gegen den Antrag, ist dieser abgelehnt.
Beschlussfähigkeit: Wer muss bei der Abstimmung dabei sein?
Um einen wirksamen Beschluss zu fassen, muss Ihr Betriebsrat natürlich beschlussfähig sein. Ob er das bei einem z. B. über die Schulungsteilnahme eines seiner Mitglieder getroffenen Beschlusses auch war, können Sie ganz einfach anhand der unten stehenden Checkliste überprüfen.
Betriebsratsbeschlüsse: So schnell kann es gehen
In der Regel stimmt Ihr Betriebsrat nur über die Anträge ab, die auf der Tagesordnung stehen.
Es geht aber auch schneller: Ausnahmsweise kann das Gremium auch über Punkte abstimmen, die nicht auf der Tagesordnung standen.
Bisher war in solchen Fällen eine wirksame Beschlussfassung möglich, wenn
Neue Rechtslage: Ab sofort ist die Vollständigkeit nicht mehr erforderlich
Ab sofort kann Ihr Betriebsrat über einen Antrag auch dann wirksam abstimmen, wenn
Checkliste: So überprüfen Sie die Beschlussfähigkeit des Betriebsrats
Beispiel: Bei einem 9-köpfigen Betriebsrat müssen mindestens 5 Mitglieder über den Antrag abgestimmt haben