Betriebsratssitzung

Bei Betriebsratssitzungen ist die Einhaltung der Formalien oberste Pflicht. Fehler und Ungenauigkeiten beispielsweise bei der Art der Beschlussfassung oder dem Verfassen des Protokolls können gravierende Folgen für alle Beteiligten nach sich ziehen. Das Betriebsverfassungsgesetz gibt außerdem genaue Regelung zur Teilnahme von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern vor.

Auf den folgenden Seiten erfahren Sie, wie sie einen Beschluss rechtlich einwandfrei verfassen und was zu tun ist, sollte Ihr Arbeitgeber einmal das Sitzungsprotokoll einer Betriebsratssitzung anfechten.

Blog-News

Heimliche Übertragung der Betriebsratssitzung

20.12.2011

Eine Arbeitnehmerin war seit über 20 Jahren als Verkäuferin tätig. Kurz vor Beginn ihrer allerersten Betriebsratssitzung wurde sie auf ihrem Handy angerufen. Sie verließ den Sitzungsraum und als sie zurückkam, soll die Handyverbindung noch bestanden haben.

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Beschluss des Betriebsrats bei mehreren Auswahlmöglichkeiten

14.05.2010

Jetzt bin ich wieder auf eine spannende Frage gestoßen. Nach § 33 Betriebsverfassungsgesetz werden Beschlüsse des Betriebsrats mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Nun kann es vorkommen, dass bei einer Abstimmung mehr als eine Auswahlmöglichkeit besteht. So hatte ein Betriebsrat über die Belegung einer Werkswohnung zu bestimmen. Es handelte sich um einen 7-köpfigen Betriebsrat und es waren 3 Bewerber für die Wohnung vorhanden. Bewerber A erhielt 3 Stimmen, Bewerber B 2 Stimmen und Bewerber C ebenfalls 2 Stimmen. Damit hat Bewerber A die Wohnung erhalten. Die Frage ist nur, ob der Beschluss des Betriebsrats wirksam gefasst wurde. Schließlich hat er zwar die Mehrheit der Stimmen bekommen, nicht jedoch die absolute Mehrheit. Diese hätte bei 4 Stimmen gelegen. Ist nun der Beschluss des Betriebsrats rechtmäßig?

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Wissen

So schaffen Sie ein konstruktives Konfliktklima im Gremium

21.09.2011

Wo Menschen zusammenarbeiten, kommt es zu Konflikten. Konflikte sind allerdings nicht nur negativ. Denn durch eine konstruktive Lösung kommen häufig neue Ideen auf den Tisch.

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Anfechtung des Protokolls: So schützen Sie Ihre Interessen

29.06.2011

Die Betriebsversammlung wird protokolliert. Doch nicht immer sind Ihr Arbeitgeber oder auch Ihre Kollegen mit dem, was in Ihrem Protokoll festgehalten wurde, gänzlich einverstanden. Unter Umständen werden sie lediglich Kritik äußern. Manchmal erheben sie allerdings auch Einwendungen. Dann kommt es entscheidend darauf an, wie Sie in diesem Fall agieren:

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Die 6 unverzichtbaren Formalien für Ihre Betriebsvereinbarungen

09.06.2011

Damit eine Betriebsvereinbarung, die Sie mit dem Arbeitgeber schließen, auch wirklich in Kraft treten kann, muss sie einige Formalien erfüllen. Mit der folgenden Übersicht sind Sie auf der sicheren Seite:

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