Betriebsratssitzung
Bei Betriebsratssitzungen ist die Einhaltung der Formalien oberste Pflicht. Fehler und Ungenauigkeiten beispielsweise bei der Art der Beschlussfassung oder dem Verfassen des Protokolls können gravierende Folgen für alle Beteiligten nach sich ziehen. Das Betriebsverfassungsgesetz gibt außerdem genaue Regelung zur Teilnahme von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern vor.
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie, wie sie einen Beschluss rechtlich einwandfrei verfassen und was zu tun ist, sollte Ihr Arbeitgeber einmal das Sitzungsprotokoll einer Betriebsratssitzung anfechten.
Wissen
Wo Menschen zusammenarbeiten, kommt es zu Konflikten. Konflikte sind allerdings nicht nur negativ. Denn durch eine konstruktive Lösung kommen häufig neue Ideen auf den Tisch.
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Die Betriebsversammlung wird protokolliert. Doch nicht immer sind Ihr Arbeitgeber oder auch Ihre Kollegen mit dem, was in Ihrem Protokoll festgehalten wurde, gänzlich einverstanden. Unter Umständen werden sie lediglich Kritik äußern. Manchmal erheben sie allerdings auch Einwendungen. Dann kommt es entscheidend darauf an, wie Sie in diesem Fall agieren:
weiterlesenDamit eine Betriebsvereinbarung, die Sie mit dem Arbeitgeber schließen, auch wirklich in Kraft treten kann, muss sie einige Formalien erfüllen. Mit der folgenden Übersicht sind Sie auf der sicheren Seite:
weiterlesenBeschlussfassung ohne Fehler – So geht’s
08.02.2011
Stellen Sie sich folgende Situation vor: Ihr Gremium trifft sich zur Betriebsratssitzung. Die Tagesordnung ist ordnungsgemäß zuvor versandt worden und alle Mitglieder sind anwesend, sprich das Gremium beschlussfähig. Das stellt Ihr Vorsitzender auch korrekterweise fest. Jetzt gibt es aber gerade einen aktuellen Aufreger im Unternehmen:
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Scheidet einer Ihrer Betriebsratskollegen aus oder kann er sein Amt zeitweilig nicht wahrnehmen, müssen Sie als Betriebsratsvorsitzender ein Ersatzmitglied zu Ihrer Sitzung einladen (§ 29 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)).
weiterlesenDamit die Belange der Jugendlichen und Auszubildenden auch von Ihnen ausreichend gekannt und berücksichtigt werden, haben die Kollegen aus der JAV das Recht, an Ihren Sitzungen teilzunehmen.
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Wer sich auf ein wichtiges Gespräch mit dem Arbeitgeber nicht vorbereitet, muss damit rechnen, Schiffbruch zu erleiden. Nur wenn Sie die Zügel in der Hand halten, können Sie Verhandlungen erfolgreich abschließen.
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Der Arbeitgeber muss die Kosten tragen, die durch Ihre Arbeit als Betriebsrat entstehen. Doch immer wieder gibt es Streit zu diesem wichtigen Thema, der dann vor den Gerichten ausgetragen wird. Hier die wichtigsten Urteile
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Wer voll berufstätig ist, hat die Betreuung von minderjährigen Kindern – trotz schlechter Bedingungen – in irgendeiner Form organisiert. Problematisch wird die Betreuung allerdings in Ausnahmesituationen – wenn der Arbeitnehmer länger arbeiten muss, sei es wegen eines Projekts oder durch eine Dienstreise veranlasst. Stehen Sie als Betriebsrat vor einem vergleichbaren Problem, werden Sie sich fragen, ob Sie eventuell entstehende Betreuungskosten nach § 40 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ersetzt verlangen können.
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Ihre Pflichten im Hinblick auf die schwerbehinderten Beschäftigten existieren auch nach Einführung einer Schwerbehindertenvertretung weiter. Ihre Aufgaben als Betriebsrat und die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung stehen nebeneinander.
weiterlesenBlog-News
Eine Arbeitnehmerin war seit über 20 Jahren als Verkäuferin tätig. Kurz vor Beginn ihrer allerersten Betriebsratssitzung wurde sie auf ihrem Handy angerufen. Sie verließ den Sitzungsraum und als sie zurückkam, soll die Handyverbindung noch bestanden haben.
Jetzt bin ich wieder auf eine spannende Frage gestoßen. Nach § 33 Betriebsverfassungsgesetz werden Beschlüsse des Betriebsrats mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Nun kann es vorkommen, dass bei einer Abstimmung mehr als eine Auswahlmöglichkeit besteht. So hatte ein Betriebsrat über die Belegung einer Werkswohnung zu bestimmen. Es handelte sich um einen 7-köpfigen Betriebsrat und es waren 3 Bewerber für die Wohnung vorhanden. Bewerber A erhielt 3 Stimmen, Bewerber B 2 Stimmen und Bewerber C ebenfalls 2 Stimmen. Damit hat Bewerber A die Wohnung erhalten. Die Frage ist nur, ob der Beschluss des Betriebsrats wirksam gefasst wurde. Schließlich hat er zwar die Mehrheit der Stimmen bekommen, nicht jedoch die absolute Mehrheit. Diese hätte bei 4 Stimmen gelegen. Ist nun der Beschluss des Betriebsrats rechtmäßig?

