Betriebsratsvorsitz
Rein rechtlich ist der Betriebsratsvorsitz nicht anders gestellt als jedes andere Betriebsratsmitglied auch. Dennoch tragen Sie als Vorsitzende(r) eine ganz besondere Verantwortung: Sie laden zu den Betriebsratssitzungen ein und kümmern sich um den Schriftverkehr. Sie gehen auf spezielle Schulungen und werden vermutlich in Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber an vorderster Stelle stehen.
Eine gute Organisation, Durchsetzungsvermögen und auch rhetorische Fähigkeiten werden Ihnen bei Ihrer Aufgabe sicher von Vorteil sein. Auf den folgenden Seiten haben wir einige hilfreiche Informationen, speziell für Betriebsratsvorsitzende, zusammengestellt.
Wissen
Die Betriebsversammlung wird protokolliert. Doch nicht immer sind Ihr Arbeitgeber oder auch Ihre Kollegen mit dem, was in Ihrem Protokoll festgehalten wurde, gänzlich einverstanden. Unter Umständen werden sie lediglich Kritik äußern. Manchmal erheben sie allerdings auch Einwendungen. Dann kommt es entscheidend darauf an, wie Sie in diesem Fall agieren:
weiterlesenBeschlussfassung ohne Fehler – So geht’s
08.02.2011
Stellen Sie sich folgende Situation vor: Ihr Gremium trifft sich zur Betriebsratssitzung. Die Tagesordnung ist ordnungsgemäß zuvor versandt worden und alle Mitglieder sind anwesend, sprich das Gremium beschlussfähig. Das stellt Ihr Vorsitzender auch korrekterweise fest. Jetzt gibt es aber gerade einen aktuellen Aufreger im Unternehmen:
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Scheidet einer Ihrer Betriebsratskollegen aus oder kann er sein Amt zeitweilig nicht wahrnehmen, müssen Sie als Betriebsratsvorsitzender ein Ersatzmitglied zu Ihrer Sitzung einladen (§ 29 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)).
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Ihr Werkzeug in Verhandlungen ist die Sprache. Das dürfen Sie als Betriebsrat durchaus wörtlich nehmen! Und allein durch den geschickten Einsatz von Worten und Sprache können Sie...
weiterlesenDamit die Belange der Jugendlichen und Auszubildenden auch von Ihnen ausreichend gekannt und berücksichtigt werden, haben die Kollegen aus der JAV das Recht, an Ihren Sitzungen teilzunehmen.
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Wer sich auf ein wichtiges Gespräch mit dem Arbeitgeber nicht vorbereitet, muss damit rechnen, Schiffbruch zu erleiden. Nur wenn Sie die Zügel in der Hand halten, können Sie Verhandlungen erfolgreich abschließen.
weiterlesenWahl und Abwahl des Betriebsratsvorsitzenden
26.09.2010
Grundsätzlich gilt ja: Jeder Betriebsrat (mit Ausnahme des Ein-Personen-Betriebsrats in Kleinbetrieben) hat einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden aus seiner Mitte zu wählen. So regelt es § 26 Abs. 1 S. 1 BetrVG.
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Der Arbeitgeber muss die Kosten tragen, die durch Ihre Arbeit als Betriebsrat entstehen. Doch immer wieder gibt es Streit zu diesem wichtigen Thema, der dann vor den Gerichten ausgetragen wird. Hier die wichtigsten Urteile
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Als Betriebsrat sind Sie immer mal wieder auf Dienstreisen – sei es, weil Sie ein Seminar, sei es, weil Sie andere Standorte besuchen oder auch, um Ihre Kollegen aus dem Gremium an einem anderen Ort zu treffen. Deshalb stellt sich Ihnen oft die Frage, ob Sie für die Reisezeiten einen Ausgleich erhalten können.
weiterlesenEinladung zur Betriebsversammlung
15.07.2010Als Betriebsrat laden Sie Ihre Kollegen zur Versammlung ein. Dazu müssen Sie in einer Betriebsratssitzung einen entsprechenden Beschluss fassen. Zudem müssen Sie Ihren Arbeitgeber einladen. Beiden ist vorab außerdem die Tagesordnung mitzuteilen.
weiterlesenBlog-News
Ein Betriebsratsvorsitzender hatte offensichtlich mit seinem Vorgesetzten erhebliche Differenzen. Jedenfalls hatte er diesem einmal ein „Scheißwochenende“ und einmal ein „beschissenes Wochenende“ gewünscht.
Urteile
Der Fall: Ein 50-jähriger Betriebsratsvorsitzender war seit 30 Jahren bei seinem Arbeitgeber tätig. Eben dieser Arbeitnehmer hatte nun einem Kollegen 3 Schrauben aus dem Bestand des Arbeitgebers „organisiert” – Wert: 28 Cent.
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