Betriebsratsvorsitz (22)

Bei allen personellen Einzelmaßnahmen, das heißt auch bei Eingruppierungen, haben Sie kein Initiativrecht. Ebenso wenig entscheidet die Einigungsstelle im Wege der so genannten erzwingbaren Mitbestimmung. Entscheidung trifft nicht der Betriebsrat, sondern das Arbeitsgericht Sie als Betriebsrat können also lediglich Ihre…

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Der Fall: Ein 50-jähriger Betriebsratsvorsitzender war seit 30 Jahren bei seinem Arbeitgeber tätig. Eben dieser Arbeitnehmer hatte nun einem Kollegen 3 Schrauben aus dem Bestand des Arbeitgebers „organisiert” – Wert: 28 Cent. Als der Arbeitgeber davon erfuhr, wollte er den…

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