Zwischen dem 01. März und dem 31. Mai 2010 finden die regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Hier können Sie jeden Tag das Wichtigste zu den Wahlen lesen.
Der Wahlvorstand ist für die Organisation der Wahl zuständig. Er stellt als erstes eine Liste der Wahlberechtigten auf, getrennt nach Geschlechtern und mit Familiennamen, Vornamen und Geburtsdatum in alphabetischer Reihenfolge. Der Arbeitgeber muss dem Wahlvorstand dafür alle Auskünfte erteilen, die erforderlich sind. Vor allem hat er bei der Feststellung der leitenden Angestellten den Wahlvorstand zu unterstützen.
Diese Wählerliste kann der Wahlvorstand jederzeit durch Beschluss wieder korrigieren.
Nun zu der wichtigsten Aufgabe: Der Wahlvorstand muss das so genannte Wahlausschreiben erlassen. Das hat spätestens 6 Wochen vor dem ersten Tag der Stimmausgabe zu geschehen. Dieses Ausschreiben hat er an geeigneter, den Wahlberechtigten zugängiger Stelle, auszuhängen. Natürlich kann das Wahlausschreiben auch ergänzend per E-Mail bekannt gemacht werden.
Im Wahlausschreiben muss unter anderem stehen,
Hinweis: Morgen lesen Sie das Wichtigste zu den Vorschlagslisten.