21.12.2009

Betriebsratswahlen 2010 – Teil 6: die Aufgaben des Wahlvorstandes

Zwischen dem 01. März und dem 31. Mai 2010 finden die regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Hier können Sie jeden Tag das Wichtigste zu den Wahlen lesen.

Der Wahlvorstand ist für die Organisation der Wahl zuständig. Er stellt als erstes eine Liste der Wahlberechtigten auf, getrennt nach Geschlechtern und mit Familiennamen, Vornamen und Geburtsdatum in alphabetischer Reihenfolge. Der Arbeitgeber muss dem Wahlvorstand dafür alle Auskünfte erteilen, die erforderlich sind. Vor allem hat er bei der Feststellung der leitenden Angestellten den Wahlvorstand zu unterstützen. 
Diese Wählerliste kann der Wahlvorstand jederzeit durch Beschluss wieder korrigieren.

Nun zu der wichtigsten Aufgabe: Der Wahlvorstand muss das so genannte Wahlausschreiben erlassen. Das hat spätestens 6 Wochen vor dem ersten Tag der Stimmausgabe zu geschehen. Dieses Ausschreiben hat er an geeigneter, den Wahlberechtigten zugängiger Stelle, auszuhängen. Natürlich kann das Wahlausschreiben auch ergänzend per E-Mail bekannt gemacht werden.

Im Wahlausschreiben muss unter anderem stehen,

  • dass nur Arbeitnehmer wählen oder gewählt werden können, die in die Wählerliste eingetragen sind,
  • ein Hinweis, dass Einsprüche gegen die Wählerliste nur vor Ablauf von 2 Wochen seit dem Erlass des Wahlausschreibens eingelegt werden könne,
  • der Anteil der Geschlechter in der Belegschaft,
  • ein Hinweis, dass das Geschlecht in der Minderheit im Betriebsrat mindestens anteilig vertreten sein muss, wenn der Betriebsrat aus mindestens 3 Mitgliedern besteht,
  • die Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder,
  • der Hinweis, dass nur Wahlvorschläge berücksichtigt werden, die fristgerecht eingereicht wurden, Ort, Zeit und Tag der Stimmabgabe und der öffentlichen Stimmauszählung sowie eine Vielzahl anderer Inhalte

Hinweis: Morgen lesen Sie das Wichtigste zu den Vorschlagslisten.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Arbeitsgericht

Neben den ordentlichen Gerichten, den Verwaltungs-, Straf- und Sozialgerichten gibt es das Arbeitsgericht. Das Arbeitsgericht beschäftigt sich ausschließlich mit Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis und dem Arbeitsrecht... Mehr lesen

23.10.2017
WfbM in unseren Nachbarländern – soziale Diskriminierung oder notwendige Alternative zum 1. Arbeitsmarkt?

Nach Schätzungen arbeiten europaweit über 3 Millionen Menschen mit einem Handicap in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Die rund 12.000 Einrichtungen haben sich zu einem europaweiten Verband zusammengeschlossen. So... Mehr lesen