22.12.2009

Betriebsratswahlen 2010 – Teil 7: die Vorschlagslisten

Zwischen dem 01. März und dem 31. Mai 2010 finden die regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Hier können Sie jeden Tag das Wichtigste zu den Wahlen lesen.
 

Bei den Vorschlagslisten kommen alle Arbeitnehmer ins Spiel: Nach Erlass des Wahlausschreibens haben die Wahlberechtigten innerhalb von 2 Wochen schriftliche Vorschlagslisten einzureichen.

Das gilt jedenfalls, wenn mehr als 3 Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. In jedem Fall genügen die Unterschriften von 25 Wahlberechtigten. Die Bewerber sind in einer Reihenfolge unter Angabe von Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Art der Beschäftigung aufzulisten.

Hat nach Ablauf der Frist niemand eine gültige Vorschlagsliste eingereicht, setzt der Wahlvorstand eine Nachfrist. Liegen auch dann keine Vorschläge vor, findet die Betriebswahl nicht statt.

Die Verteilung der Sitze des neuen Betriebsrates ist auch im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Das Geschlecht, welches in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss zumindest entsprechend seinen zahlenmäßigen Verhältnissen im Betriebsrat vertreten sein. Welches Geschlecht in der Minderheit ist, hat der Wahlvorstand vorab festzustellen und er muss den Mindestanteil der Sitze, die darauf entfallen, nach den Grundsätzen der Verhältnismal ermitteln.

Ausblick: Morgen lesen Sie das Wichtigste zum Wahlverfahren.

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