Betriebsvereinbarung
Die Betriebsvereinbarung ist das wichtigste Werkzeug der Betriebsratsarbeit. Ob zur Betrieblichen Wiedereingliederung nach Krankheit (BEM) oder zu Themen wie Arbeitsschutz, Mobbing, interne Stellenausschreibungen oder Weihnachtsgeld: mit einer Betriebsvereinbarung können Sie für Ihre Belegschaft ausgehandelte Bedingungen fixieren und somit Sicherheit schaffen.
Wir informieren Sie im folgenden über die wichtigsten Formalien und geben Ihnen hilfreiche Tipps zur Anfertigung Ihrer nächsten Betriebsvereinbarung.
Wissen
Damit eine Betriebsvereinbarung, die Sie mit dem Arbeitgeber schließen, auch wirklich in Kraft treten kann, muss sie einige Formalien erfüllen. Mit der folgenden Übersicht sind Sie auf der sicheren Seite:
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Frage: „Wir wollen in unserem Unternehmen ein Betriebliches Eingliederungsmanagement, kurz BEM, einführen. Die Geschäftsführung bekräftigt das Bestreben, dies in Form einer Betriebsvereinbarung tun zu wollen. Meine Frage:
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Ihr Arbeitgeber muss Ihnen nach Auffassung der BAG-Richter nicht mitteilen, ob der Arbeitsvertrag eines neuen Mitarbeiter mit oder ohne Sachgrund befristet wird.
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Die Antwort fällt zunächst so aus: „Es kommt darauf an …“. Doch der Reihe nach: Aus der Tagesordnung muss klar und eindeutig ersichtlich sein, welche Themen in der kommenden Betriebsratssitzung behandelt werden sollen. Sinn und Zweck der Tagesordnung ist es schließlich, sicherzustellen, dass sich alle Betriebsratsmitglieder ordnungsgemäß vorbereiten können.
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„Unser Arbeitgeber setzt bei der Arbeitssicherheit den Rotstift an, was können wir als Betriebsrat tun?“. Mit dieser Frage wurde ich kürzlich als Herausgeber des Praxishandbuchs Betriebsrat informiert.
weiterlesenBetriebsvereinbarung: Die 20 Fälle, in denen Sie 2011 eine Betriebsvereinbarung erzwingen können
28.12.2010
Wenn Sie mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung schließen möchten, stellt sich die Frage: „Können wir die Vereinbarung erzwingen – oder geht es nur auf freiwilliger Basis?“
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Gerade dieses Jahr haben viele Arbeitgeber versucht, die Zahlungen zu kürzen. Die Finanzkrise hat in den Betrieben Unsicherheit ausgelöst. So ohne weiteres ist eine Kürzung allerdings nicht möglich (Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg- Vorpommern, 16.4.2008, Az. 2 Sa 330/07).
weiterlesenDas Wichtigste zum Weihnachtsgeld 2010
26.11.2010
Weihnachtsgeld kann Freude machen – oder auch nicht. Denn immer wieder kürzen die Arbeitgeber das Weihnachtsgeld oder zahlen Mitarbeitern eine unterschiedlich hohe Zulage. Als Betriebsrat sollten Sie deshalb jetzt Ihre Einflussnahmemöglichkeiten nutzen, um Ihren Kollegen unnötigen Ärger zu ersparen.
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Dem Europäischen Gerichtshof liegt ein Fall zur Entscheidung vor, der die deutsche Rechtsprechung umkrempeln wird. Der Europäische Gerichtshof soll entscheiden, ob Arbeitgeber auch weiterhin einem abgelehnten Bewerber nicht mitzuteilen brauchen, ob die Stelle anderweitig besetzt worden ist und welche Auswahlkriterien dabei zugrunde gelegt wurden.
weiterlesenDie Zahlung des Weihnachtsgeldes ist nicht gesetzlich geregelt. Keine Frage: Am besten abgesichert sind Sie, wenn Sie einen tariflichen Anspruch haben.
weiterlesenBlog-News
Haben Sie eine Kündigung erhalten? Lassen Sie diese sofort von einem Rechtsanwalt prüfen. Viele Kündigungen sind unwirksam und die Hürden für einen Arbeitgeber sind hoch.
• Ihr Arbeitgeber hat die Formalien zu wahren.
• Er muss den Kündigungsschutz beachten.
• Der Betriebsrat ist ordnungsgemäß anzuhören und zu informieren.
Betriebsverfassungsgesetz – Ihre Rechte als Betriebsrat – Heute: Die Betriebsvereinbarung
30.04.2011
Betriebsräten kommt eine zentrale Rolle im Arbeitsalltag zu. Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Betrieb und schränkt die Weisungsbefugnisse des Arbeitgebers ein. Arbeitnehmer werden an den Entscheidungen des Arbeitgebers beteiligt.
In der Wirtschaftskrise ist fast alles denkbar - auch dieses: In einem Betrieb wurden im Jahr 2009 viele Überstunden geleistet, die auf einem Stundenkonto gut geschrieben wurden. Damit sollte bei einer Verschlechterung der Auftragslage zunächst mit weniger Arbeit reagiert werden können. Nunmehr haben Arbeitgeber und Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung geschlossen, nach der die reguläre Wochenarbeitszeit von 40 auf 54 Stunden in 2010 festgelegt wird. Dazu soll auch Samstagsarbeit gehören. Bei Nichterreichen der 54-Wochen-Stunden-Woche soll das Stundenkonto zu Hilfe genommen werden. Es sollen dann die vorhandenen Plusstunden abgezogen werden. Diese Betriebsvereinbarung „müssen“ nun alle Arbeitnehmer unterschreiben.
Urteile
Bei einem Arbeitgeber galt eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit. Gegen diese hatte der Arbeitgeber verstoßen.
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Der Fall: Ein Arbeitgeber schloss mit seinem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit Null für alle Arbeitnehmer, die 59 Jahre oder älter waren. Konkret war das Modell „18 + 12 + 24“ beabsichtigt:
weiterlesenDer Fall: Ein Arbeitgeber und sein Betriebsrat hatten eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit geschlossen. Einige Arbeitnehmer überzogen danach die vorgegebene Arbeitszeit. Der Arbeitgeber forderte die Betreffenden daraufhin auf, sich an die vereinbarten Arbeitszeitgrenzen zu halten. Als es trotzdem zu weiteren Arbeitszeitverstößen kam und der Arbeitgeber nicht reagierte, zog der Betriebsrat vor Gericht. Er wollte dem Arbeitgeber verbieten lassen, die Arbeit von Arbeitnehmern außerhalb der Arbeitszeitgrenzen weiter zu dulden.
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