24.04.2011

Betriebsverfassungsgesetz – Ihre Rechte als Betriebsrat – Heute: So werden richtige Beschlüsse gefasst

Betriebsräten kommt eine zentrale Rolle im Arbeitsalltag zu. Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Betrieb und schränkt die Weisungsbefugnisse des Arbeitgebers ein. Arbeitnehmer werden an den Entscheidungen des Arbeitgebers beteiligt. 
Nur gut unterrichtete Betriebsräte können ihre Wirkung voll entfalten. Daher soll diese kleine Blog-Reihe die wichtigsten Rechte und Pflichten sowie die Grundzüge aus dem Betriebsverfassungsrecht erläutern, damit Betriebsräte rechtssicher arbeiten können und andere Arbeitnehmer Lust und Spaß am Betriebsratsamt bekommen.

Heute: So werden richtige Beschlüsse gefasst

Will der Betriebsrat etwas bewegen, hat er ordnungsgemäße Beschlüsse zu fassen. Erste Voraussetzung ist dafür, dass er beschlussfähig ist. Dies bedeutet, dass alle Betriebsratsmitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen worden sind. Für die verhinderten Betriebsratsmitglieder muss ein Ersatzmitglied ebenfalls unter Mitteilung der Tagesordnung und unter Beachtung der richtigen Reihenfolge eingeladen worden sein.

Weiterhin muss mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder nicht nur an der Sitzung, sondern insbesondere auch an der Beschlussfassung selber teilnehmen.

Andernfalls sind keine Beschlüsse möglich!

Die Beschlussfassung selber ist wiederum relativ einfach. Der Betriebsrat beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Obwohl im Gesetz etwas anderes steht, ist nicht die Mehrheit der anwesenden Mitglieder entscheidend, sondern die Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Mitglieder. Es gibt nämlich auch immer wieder Fälle, in denen Mitglieder zwar anwesend sind, aber einfach nicht mit stimmen wollen.

Was ist die Folge? Da sich für einen Antrag die Mehrheit der abstimmenden Teilnehmer aussprechen muss, führt das dazu, das eine Stimmenthaltung wie eine Nein-Stimme wirkt und die erklärte Nichtteilnahme an der Abstimmung gerade nicht.
Beispiel: In einem 7-köpfigen Betriebsrat beteiligen sich 5 Betriebsratsmitglieder an einer Abstimmung. 2 Stimmen für den Antrag, 2 dagegen und 1 enthält sich. Der Antrag ist abgelehnt!

Formvorschriften muss der Betriebsrat nicht beachten. Abstimmungen können mündlich oder auch schriftlich erfolgen.

Und morgen beschäftigen wir uns mit der Frage, was bei einem fehlerhaften Betriebsratsbeschluss geschieht.

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