Kündigung eines Betriebsrats
Als Betriebsrat sehen Sie sich oft Konfrontationen mit Ihrem Arbeitgeber und der Unternehmensleitung konfrontiert. Ihr besonderer Kündigungsschutz soll Sie daher davor bewahren, der Willkür des Arbeitgebers schutzlos ausgeliefert zu sein. Dennoch gibt es besondere Umstände, unter denen die Kündigung eines Betriebsrates trotzdem rechtens ist:
Mitglieder des Betriebsrats können fristlos gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann.
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie alles, was Sie über dieses Thema wissen müssen.
Wissen
Der besondere Kündigungsschutz, den Mitglieder des Betriebsrats genießen, erstreckt sich nicht auf außerordentliche Kündigungen. Mitglieder des Betriebsrats können deshalb wie alle anderen Arbeitnehmer auch fristlos gekündigt werden.
weiterlesenDarf der Arbeitgeber das mit Ihnen machen?
08.04.2011Stellen Sie sich vor, der Arbeitgeber spricht einem Mitglied des Betriebsrats die Kündigung aus und erteilt ihm Hausverbot, so dass es ihm unmöglich ist, der Betriebsratstätigkeit weiter nachzugehen.
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Grundsätzlich gilt: Natürlich haben Sie als Betriebsrat ein geschütztes Recht auf Meinungsfreiheit. Und das musste sich jetzt vollkommen zu Recht auch ein Arbeitgeber vom höchsten deutschen Arbeitsgericht anhören! (Urteil vom 17.3.2010, Az. 7 ABR 95/08).
weiterlesenWas für den Wahlvorstand gilt, gilt für gewählte Betriebsratsmitglieder erst recht. Ihnen als Mitglied des Betriebsrats kann Ihr Arbeitgeber ordentlich gar nicht mehr kündigen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn Ihr Arbeitgeber den Betrieb stilllegen würde, § 15 Abs. 1 und 4 Kündigungsschutzgesetz.
weiterlesenBlog-News
Betriebsräten kommt eine zentrale Rolle im Arbeitsalltag zu. Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Betrieb und schränkt die Weisungsbefugnisse des Arbeitgebers ein. Arbeitnehmer werden an den Entscheidungen des Arbeitgebers beteiligt.
Selbst Arbeitnehmern mit doppelt und dreifachem Kündigungsschutz kann gekündigt werden. In diesem Fall hatte es ein schwerbehinderter Betriebsrat einfach übertrieben – aber Glück gehabt. Das Landesarbeitsgericht München (LAG) hat mit Urteil vom 26.08.2010, Az.: 4 Sa 227/10, entschieden, dass eine außerordentliche fristlose Kündigung des Arbeitgebers unwirksam war.
Zwischen dem 01. März und dem 31. Mai 2010 finden die regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Hier können Sie jeden Tag das Wichtigste zu den Wahlen lesen.
Urteile
Der Fall: Ein 50-jähriger Betriebsratsvorsitzender war seit 30 Jahren bei seinem Arbeitgeber tätig. Eben dieser Arbeitnehmer hatte nun einem Kollegen 3 Schrauben aus dem Bestand des Arbeitgebers „organisiert” – Wert: 28 Cent.
weiterlesenEin Arbeitnehmer hatte eine regelmäßige Arbeitszeit von zuletzt 18 Wochenstunden. Daneben war er Betriebsrat und Mitglied im Betriebsausschuss. Die Teilnahme an Sitzungen und Schulungen überstieg seine regelmäßige Arbeitszeit.
weiterlesenDer Fall: Ein Betriebsratsmitglied sollte eine Änderungskündigung bekommen. Doch der Betriebsrat verweigerte hierfür seine Zustimmung. Der Arbeitgeber ließ die Zustimmung des Betriebsrats daraufhin durch das Arbeitsgericht ersetzen. Auch die 2. Instanz bestätigte dies durch einen entsprechenden Beschluss. Einen Tag, nachdem der Beschluss dem Arbeitgeber zugestellt worden war, sprach er die Änderungskündigung aus. Der Arbeitnehmer klagte daraufhin gegen die Kündigung. Seiner Ansicht nach hätte der Arbeitgeber warten müssen, bis die Entscheidung des LAG nicht mehr gerichtlich angreifbar, also rechtskräftig geworden ist.
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