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20.8.2008

10/2006

Jetzt droht auch Ihrem Betrieb ein gesetzliches Rauchverbot

Was sich schon seit längerem angedeutet hat, wird sich bald auch in Ihrem Betrieb auswirken: Ein gesetzliches Rauchverbot für alle Betriebe droht. Bremen hat als erstes Bundesland ein gesetzliches Rauchverbot beschlossen.

Es soll in allen Krankenhäusern, Schulen und Kindertagesstätten gelten. Danach ist Ärzten, Krankenschwestern und Erziehern das Rauchen während der Arbeitszeit untersagt. Die Chefs sind angehalten, auf die Einhaltung dieses Verbots zu achten, denn bei Verstößen drohen Geldbußen oder arbeitsrechtliche Maßnahmen. Es ist zu erwarten, dass diese gesetzliche Maßnahme bundesweit Signalwirkung hat. Damit wird der Nichtraucherschutz immer stärker in den Mittelpunkt gerückt.

Das heißt für Sie: Als Arbeitgeber müssen Sie handeln, wenn es um den Schutz Ihrer nichtrauchenden Mitarbeiter geht. Sorgen Sie frühzeitig gemeinsam mit Ihrem Betriebsrat für eine sinnvolle Regelung in Ihrem Betrieb. Ideal ist dabei eine einvernehmliche Lösung, die den Gesundheitsschutz der Nichtraucher am Arbeitsplatz garantiert und den Rauchern Plätze bietet, an denen sie ihrer Sucht nachgehen können, beispielsweise in Raucherinseln oder Raucherecken. Das lässt sich mit einer Betriebsvereinbarung leicht in die Praxis umsetzen.


Diese Meldung entspricht unter Umständen nicht mehr dem neuesten Stand. Aktuelle Nachrichten zu diesem Thema finden Sie in ArbeitGeberRechte Betriebsrat.

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