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20.11.2008

04/2007

Mobbing-Vorwürfe: Das sind die Grenzen Ihres Betriebsrats

Als Arbeitgeber müssen Sie sich jetzt darauf einstellen, noch häufiger als bisher mit Mobbing-Vorwürfen konfrontiert zu werden. Gerne wird jeder Konflikt am Arbeitsplatz als Mobbing bezeichnet. Zusätzlich wurde in der Presse immer wieder von spektakulären Mobbingfällen berichtet. Dadurch entstand vielfach der Eindruck, dass schon jede kleinere Streitigkeit am Arbeitsplatz gleich Mobbing sein könnte.

Ursache dafür ist die aktuelle wirtschaftliche Situation, die zu einer große Verunsicherung geführt hat. Vielleicht ist es die Angst um den Arbeitsplatz, das rauer werdende innerbetriebliche Klima oder der Zwang zur Kostenreduzierung, was die Empfindlichkeiten in den Betrieben steigen lässt.

Beispiel: Nicht jede Kritik ist Mobbing

Ilona D. arbeitet in der Buchhaltung. In der letzten Zeit lassen ihre Arbeitsergebnisse zu wünschen übrig, immer mehr Fehler schleichen sich ein. Deshalb hat sie ihr Vorgesetzter schon mehrfach gerügt und mehr Sorgfalt bei der Arbeit und gute Arbeitsergebnisse eingefordert. Ilona D. hat sich an den Betriebsrat gewandt. Sie fühlt sich gemobbt, da sie die einzige ihrer Arbeitsgruppe ist, die solcher Kritik ausgesetzt ist.

Folge : Nicht jede Kritik oder jeder Konflikt ist Mobbing. Der Vorgesetzte hat das Recht, die Arbeitsleistung von Ilona D. zu kritisieren, sofern die Arbeitsergebnisse tatsächlich mangelhaft sind. Als Arbeitgeber müssen Sie nur darauf achten, dass nicht ein systematisches Ausgrenzen durch unberechtigte Kritik erfolgt.

Selbst wenn ein Konflikt am Arbeitsplatz besteht, kann nicht gleich von Mobbing die Rede sein. Als Arbeitgeber müssen Sie deshalb prüfen, ob nicht nur ein alltäglicher Konflikt zwischen 2 Mitarbeitern oder zwischen Mitarbeiter und Vorgesetztem vorliegt.

Ihr Betriebsrat macht sich in diesen Konfliktsituationen zum Anwalt Ihrer Mitarbeiter. Das ist auch seine Aufgabe, allerdings ist beim Vorwurf des Mobbings sorgfältig jeder einzelne Sachverhalt zu prüfen. Daran mangelt es aber vielfach, und es werden pauschale Behauptungen aufgestellt, ohne die näheren Einzelheiten intensiv unter die Lupe zu nehmen.

Für Sie als Arbeitgeber ist es daher wichtig, dass Sie genau wissen, wie Sie reagieren und dem Betriebsrat gegenübertreten können.

Hier liegt Mobbing vor
Mobbing ist weder ein juristischer Tatbestand noch eine eigenständige Anspruchsgrundlage. Eine eindeutige Definition lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen. Deshalb ist es wichtig, was die einzelnen Arbeitsgerichte hierzu bisher entschieden haben.

Danach liegt Mobbing im Regelfall vor, wenn
  • fortgesetzte oder aufeinander aufbauende
  • Anfeindungen, Schikanen oder Diskriminierungen vorliegen,
  • die dem Ziel dienen, eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, der Ehre oder der Gesundheit zu erreichen.

Neue Rechtslage für Mobbing-Opfer
Durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) haben sich die rechtlichen Voraussetzungen für Mobbing-Opfer deutlich verbessert . Das AGG gebraucht den Begriff „Belästigung“ und setzt diesen einer Benachteiligung gleich. Das AGG verbietet grundsätzlich jede Form der Benachteiligung und Belästigung auf Grund der dort definierten Merkmale, nämlich
  • die Würde der betreffenden Person und
  • ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld.

Gleichzeitig wurden Ihre Handlungspflichten als Arbeitgeber verschärft. Nicht nur wiederholte Belästigungen sind als Mobbing anzusehen. Liegt auch nur eine einzelne Belästigung im Sinne des AGG vor, kann bereits von Mobbing gesprochen werden.

Ein vorgefasster Plan ist nicht erforderlich
Der pauschale Vorwurf des Mobbings reicht nicht aus, um Ansprüche gegenüber dem Mobber oder Ihnen als Arbeitgeber auszulösen. Ihr Mitarbeiter oder der Betriebsrat kann erst dann Sanktionen gegen den Mobber verlangen, wenn konkrete Tatsachen benannt werden können. Diese Tatsachen müssen den Vorwurf des Mobbings belegen.

Konkret heißt das, dass Ihr Mitarbeiter oder der Betriebsrat nachweisen müssen, dass der betroffene Mitarbeiter Opfer von zielgerichteten, systematischen Handlungen gegen seine Person geworden ist. Ein solcher Nachweis kann beispielsweise ein vom Mitarbeiter geführtes Mobbing-Tagebuch sein, in dem die einzelnen Vorfälle genau aufgeführt werden.


Weitere hochwirksame Strategien, mit denen Sie Ihren Betriebsrat gezielt zu einer harmonischen Zusammenarbeit bewegen, damit er für und nicht gegen Sie arbeitet, finden Sie im „ArbeitGeberRechte Betriebsrat“ .


Diese Meldung entspricht unter Umständen nicht mehr dem neuesten Stand. Aktuelle Nachrichten zu diesem Thema finden Sie in „ArbeitGeberRechte Betriebsrat“.

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