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13.10.2008

04/2007

Welche Unterweisungen im Betrieb durchgeführt werden müssen

Wie viele Sicherheitsunterweisungen kennen Sie? Eine ganze Menge, da bin ich mir sicher. Und bei der Fülle der Unterweisungen wäre es auch gar nicht verwunderlich, wenn Sie den Überblick verlieren würden. Um dies zu verhindern und Ihnen die Arbeit zu erleichtern, hier die wichtigsten Sicherheitsunterweisungen in Tabellenform:

Bereich
Norm
Zielrichtung
zu Unterweisende
Allgemeiner Arbeitsschutz
§ 12 Arbeitsschutzgesetz
§ 7 BGV A 1
alle am Arbeitsplatz auftretenden Gefahren und Schutzmaßnahmen,
sicherheitsgerechtes Verhalten
alle Beschäftigten
Verhalten im Gefahrenfall
§ 55 Arbeitsstättenverordnung
Räumübungen entsprechend Fluchtplan
gesamte Belegschaft
Erste Hilfe
§ 11 BGV A 5
Verhalten bei Notfällen
alle Mitarbeiter
Gefahrstoffe
§ 20 Gefahrstoffverordnung
Gefahren, Schutzmaßnahmen, Umgang
Beschäftigte, die mit Gefahrstoffen umgehen
Heben und Tragen
§ 4 Lastenhandhabungsverordnung
richtiges Heben und Tragen
alle, die mit Lasten umgehen
bestimmte Maschinen, Geräte,
Werkzeuge oder Anlagen
§ 6 Arbeitsmittel-
benutzungsverordnung
Gefahren, richtiger Umgang mit Arbeitsmitteln, Verhalten bei Störungen
alle, die mit Maschinen, Geräten, Werkzeugen oder Anlagen umgehen
Persönliche Schutzausrüstung
§ 3 PSA-Benutzungsverordnung
richtiger Umgang
Beschäftigte, die PSA anlegen müssen
Lärm
§ 9 BGV B 3
Höhe der Belastung, Gesundheitsgefahren, Schutzmaßnahmen
lärmbelastete Beschäftigte
Verhalten auf Baustellen
§ 5 Baustellenverordnung
Gefahren und Schutzmaßnahmen
alle Arbeitnehmer auf Baustellen
Umgang mit gentechnisch
veränderten Organismen
§ 12 Gentechnik-
Sicherheitsverordnung
richtiger Umgang
Mitarbeiter, die mit gentechnisch
veränderten Organismen
beschäftigt sind
Umgang mit Röntgenstrahlen
§§ 18, 36 Röntgenverordnung
Arbeitsmethoden, Gefahren und Schutzmaßnahmen
alle, die Zutritt zum Sperrbereich haben
Verhalten im Störfall
§ 6 Störfallverordnung
Verhaltensregeln im Störfall
alle, die in genehmigungsbedürftigen
Anlagen arbeiten
Umgang mit radioaktiven Stoffen
§ 9 Strahlenschutzverordnung
Sicherheits- und Schutzmaßnahmen
Mitarbeiter, die mit ionisierender
Strahlung umgehen
Umgang mit biologischen
Arbeitsstoffen
§ 12 Biostoffverordnung
Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln
alle, die mit biologischen Arbeitsstoffen umgehen
Unterweisung für Jugendliche
§ 29 Jugendarbeitsschutzgesetz
Unfall- und Gesundheitsgefahren, Schutzmaßnahmen
alle Minderjährigen
Mutterschutz-Unterweisung
§ 2 Mutterschutzrichtlinien-
verordnung
besondere Gefahren für werdende oder stillende Mütter
alle Arbeitnehmerinnen im gebärfähigen Alter


Beachten Sie : Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gegenüber eine Fürsorgepflicht. Diese ist nicht nur moralischer Art, sondern sie gehört zu seinen Grundverpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis. Bezogen auf den Arbeitsschutz ist diese Pflicht ausdrücklich in verschiedenen Gesetzen geregelt (z. B. § 618 Bürgerliches Gesetzbuch, § 21 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch, § 3 Arbeitsschutzgesetz).

Bei einem Verstoß drohen ihm
  • Bußgelder,
  • eine strafrechtliche Verfolgung, z. B. wegen Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung,
  • Regressansprüche und erhöhte Beitragsforderungen der Berufsgenossenschaft.

Mit diesen Argumenten können Sie Druck machen, wenn er eine Unterweisung nicht selbst oder etwa durch die Berufsgenossenschaft durchführen lässt.
Holen Sie auch den Betriebsarzt mit ins Boot. Dieser kann Ihrem Arbeitgeber genau sagen, welche Risiken er mit einer unterlassenen Sicherheitsunterweisung eingeht und dass sich dies in Anbetracht dessen nicht lohnen kann.

Besorgen Sie sich auch bei der Berufsgenossenschaft Informationsmaterial zu den einzelnen Untersuchungen. So können Sie sich das nötige Wissen anlesen, um Ihrem Arbeitgeber kompetent entgegenzutreten und ihn argumentativ zu überzeugen.

Tipp

Die Berufsgenossenschaften haben oft auch Poster und Videos zu den einzelnen Unterweisungen. Fragen Sie auch gleich danach. Ihr Arbeitgeber wird begeistert sein und das Gefühl haben, dass Sie ihm viel Arbeit abnehmen. Und umso positiver der Arbeitgeber gestimmt ist, desto weniger müssen Sie „kämpfen“.


Lesen Sie aktuelle Informationen zu Ihren Mitbestimmungsrechten beim Arbeitsschutz in „Arbeitsschutzpraxis für Betriebsräte aktuell“ .


Diese Meldung entspricht unter Umständen nicht mehr dem neuesten Stand. Aktuelle Nachrichten zu diesem Thema finden Sie in „Arbeitsschutz für Betriebsräte aktuell“.

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