Kein Veto: Bei dringendem Bedarf an Fachkräften darf sich der Betriebsrat nicht querstellen
Als Arbeitgeber sollten Sie wieder verstärkt auf Nachwuchsförderung setzen. Die speziellen Programme, mit denen talentierte Hochschulabsolventen auf einen Einsatz im Unternehmen vorbereitet werden, lohnen sich nicht nur für größere Betriebe. Wollen Sie aber später ein solches Talent einstellen, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Betriebsrat diese Pläne mitunter durchkreuzt.
Der Fall : Als Assistenten der Geschäftsführung wollte ein Arbeitgeber aus dem Rheinland einen neuen Mitarbeiter einstellen, der ein firmeneigenes Nachwuchsförderungsprogramm durchlaufen hatte. Doch der Betriebsrat stellte sich quer. Weil gleichzeitig ein Personalabbau geplant sei, müsse der Arbeitgeber die Stelle mit einem bereits beschäftigten Mitarbeiter besetzen, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Das Urteil : Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln stellte sich auf die Seite des Arbeitgebers. Der Umstand, dass ein neuer und nicht ein bereits beschäftigter Mitarbeiter die Stelle erhalte, gebe dem Betriebsrat nicht das Recht, seine Zustimmung zu der Einstellung zu verwehren. Auch die drohende Kündigung war für die Richter kein ausreichendes Argument. Komme es zu einer Kündigung, beruhe diese auf dem bereits beschlossenen Personalabbau und nicht auf der Neueinstellung. LAG Köln, Beschluss vom 13.12.2006, Az.: 8 TaBV 39/06 Das bedeutet für Sie : Stimmt Ihr Betriebsrat der Einstellung einer externen Fachkraft nicht zu, können Sie vor dem Arbeitsgericht die Zustimmung ersetzen lassen. Überflüssig ist die Zustimmung Ihres Betriebsrats zu der geplanten Einstellung, wenn Sie in Ihrem Betrieb keine 20 Mitarbeiter beschäftigen. Liegen Sie unter dieser Grenze, kommt das Mitbestimmungsrecht gemäß § 99 Absatz 1 BetrVG überhaupt nicht zum Tragen. Beschäftigen Sie mehr als 20 Mitarbeiter, sollten vor der Einstellung Ihrem Betriebsrat die Personalien, Bewerbungsunterlagen sowie eine Arbeitsplatzbeschreibung und eine Erklärung über die Auswirkungen übergeben werden.
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