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13.10.2008

06/2007

Arbeitgeber darf Betriebsrat Internetzugang verweigern

Die Arbeitgeberin betrieb 84 Bau- und Gartenmärkte. In 71 Märkten bestanden Betriebsräte. Der für die Niederlassung H. gebildete, aus 5 Mitgliedern bestehende Betriebsrat hatte bei der Arbeitgeberin einen eigenen Internetzugang beantragt. Der Betriebsrat verfügte bereits über einen Personalcomputer mit Netzwerkanschluss, der es ihm ermöglichte, das unternehmensweite Intranet zu nutzen sowie E-Mails zu versenden und zu empfangen. Einen Zugang zum Internet hatte der Betriebsrat nicht. Darüber verfügt in dem Markt in H, in dem ca. 90 Mitarbeiter beschäftigt waren, nur der Marktleiter und dessen Stellvertreter. Der Betriebsrat vertrat die Auffassung, zur sachgerechten Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben sei ein Internetanschluss erforderlich.

Er könne seine betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten nur ordnungsgemäß erledigen, wenn er die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung im Bereich des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts kenne. Bei der Fülle von Gesetzesnovellierungen sei eine schnelle Aktualisierung erforderlich, die ausschließlich über das Internet gewährleistet sei.

Das Urteil :
Das BAG lehnte den Antrag des Betriebsrats ab. Es verwies dabei auf die konkreten Umstände des Betriebs, in dem die Nutzung des Internets nicht allgemein üblich gewesen war.

Der Betriebsrat hatte zudem nicht vorgetragen, dass der Arbeitgeber das Internet zur Informationsbeschaffung in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen nutzt. Außerdem brauchte der Betriebsrat nicht tagesaktuell Zugriff auf Gesetzestexte, aktuelle Textausgaben in der neuesten Ausgabe erfüllen diesen Zweck ebenso. Zumindest dann, wenn sie zeitnah beschafft werden können.

BAG,
Beschluss vom 23.08.2006,
Aktenzeichen: 7 ABR 55/05

Das heißt für Sie :
Natürlich wird Ihr Betriebsrat immer den Anspruch erheben, möglichst optimal informiert zu sein. Dabei wird er natürlich darauf setzen, das Internet zur Informationsbeschaffung nutzen zu können. Aber Vorsicht! Nutzen Sie als Arbeitgeber das Internet selbst als Informationsquelle für betriebsverfassungsrechtliche Themen, lohnt sich der Streit mit dem Betriebsrat nicht. Denn dann sollten Sie auch dem Betriebsrat die Chance des Internetzugangs geben.


Weitere hochwirksame Strategien, mit denen Sie Ihren Betriebsrat gezielt zu einer harmonischen Zusammenarbeit bewegen, damit er für und nicht gegen Sie arbeitet, finden Sie im „ArbeitGeberRechte Betriebsrat“ .


Diese Meldung entspricht unter Umständen nicht mehr dem neuesten Stand. Aktuelle Nachrichten zu diesem Thema finden Sie in „ArbeitGeberRechte Betriebsrat“.

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