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20.11.2008

10/2007

Zusammenarbeit mit dem Beauftragten für Brandschutz – Was für Sie als Betriebsrat wichtig ist

Stellen Sie sich den folgenden Fall vor: 2 Kollegen rauchen heimlich hinter dem Werkhof des Unternehmens, in dem Sie tätig sind. Es kommt zu einem Brand, weil einer achtlos die Zigarettenkippe wegwirft. Beide Arbeitnehmer geben an, sich der Gefahr nicht bewusst gewesen zu sein.


Ihre Rolle als Betriebsrat

Solche Fälle lassen sich nur vermeiden, wenn die Arbeitnehmer umfassend über die Brandgefahren im Betrieb aufgeklärt werden. In Bezug auf den Brandschutz müssen so genannte Brandschutzunterweisungen erfolgen. Entweder durch den Arbeitgeber oder einen Brandschutzbeauftragten.

Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in den Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz. Geregelt sind die Rechte und Pflichten vor allen Dingen im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Berufsgenossenschaftlichen Regelungen.

Haben Sie - der Betriebsrat - das Gefühl, dass der Brandschutzbeauftragte seiner Arbeit nicht nachkommt bzw. nichts tut, dann melden Sie das dem Arbeitgeber und erinnern Sie ihn an seine Pflicht nach § 3 ArbSchG. Ihr Arbeitgeber muss den Brandschutzbeauftragten dann ermahnen, im schlimmsten Fall sogar abbestellen.

Nach § 3 Abs. 1 ArbSchG hat Ihr Arbeitgeber für eine geeignete Brandschutzorganisation zu sorgen. Konkretere Pflichten finden sich in
  • der Industriebaurichtlinie, die von Unternehmen mit Geschossflächen von mehr als 5.000 qm und
  • der Verkaufsstättenverordnung, die von Unternehmen mit einer Gesamtfläche von mehr als 2.000 qm
die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten fordert.

Sie als Betriebsrat müssen die Einhaltung dieser Pflichten nach § 89 BetrVG überwachen. Überwachen heißt, darauf zu achten, dass der Arbeitgeber überhaupt etwas für den Brandschutz tut. Darüber hinaus auch darauf zu achten, dass er geeignete Maßnahmen ergreift. Brandschutzbeauftragter kann ja nicht jeder Mitarbeiter werden, sondern nur entsprechend ausgebildete. Setzt Ihr Arbeitgeber irgendjemanden ein, melden Sie dies sofort der Berufsgenossenschaft.

Tipp: Sie sollten sich auf jeden Fall an Ihre Berufsgenossenschaft wenden. Es gibt im Bereich des Brandschutzes zahlreiche Sonderregeln, etwa im Baugewerbe. Ihre Genossenschaft wird Ihnen diese mitteilen.


Wie eine Unterweisung aussehen sollte

Nur derjenige, dem die Zusammenhänge rund um Brände und Feuer klar sind, ist sich der Gefahr bewusst, die er durch unbedachtes Handeln provoziert. Deswegen sollten Sie ein besonderes Augenmerk darauf haben, dass die Brandschutzunterweisung auch wirklich durchgeführt wird.

Tipp: Will Ihr Arbeitgeber keine Unterweisungen durchführen, dann ködern Sie ihn mit dem folgenden Argument. Die Unterweisung gibt ihm Sicherheit! Egal, was Arbeitnehmer nun tun, er ist aus der Haftung draußen! Noch mehr Sicherheit hat er, wenn er die Unterweisung in einem Protokoll aufzeichnet.


Umfassende Unterweisung

Die Unterweisung muss so umfassend wie möglich sein, also von der Vorbeugung bis zum richtigen Verhalten im Brandfall reichen. Konkret sollte sie die folgenden Komponenten beinhalten:

Vorbedingungen einer Verbrennung
  • Welche feuergefährlichen Stoffe gibt es im Betrieb?
  • Wie können sich diese Stoffe entzünden?
  • Wo liegt der Brennpunkt einer brennbaren Flüssigkeit?
  • Warum sind brennbare Gase so gefährlich?
  • Können Metalle brennen?
  • Können sich Stoffe nur durch offene Flammen entzünden?

Wenn es zum Brandfall kommt
  • Welche Löschmittel gibt es?
  • Wie wirken diese?
  • Für welche Brandklassen sind sie geeignet?
  • Kohlendioxid – wo hilft das?
  • Welche Gefahren gehen von der falschen Verwendung aus?
  • Wo sind die Fluchtwege?
  • Gibt es hierüber einen Aushang?
  • Wer informiert die Feuerwehr?

Beleuchtung der technischen Seite
  • Hauptbauteile eines Feuerlöschers sollten gezeigt werden.
  • Mitteilung, für welche Brandklassen das Gerät geeignet ist.
  • Auf Sicherheitshinweise aufmerksam machen.
  • Löschwirkung des Löschmittels sollte erklärt werden. Denn daraus resultiert ja auch die Vorgehensweise bei der Brandbekämpfung.

Verhalten im Brandfall
  • Ruhe bewahren.
  • Brand melden.
  • In Sicherheit bringen.
  • Löschversuche unternehmen.

Wichtig: Vergessen Sie die Azubis nicht

Sind in Ihrem Unternehmen viele Azubis beschäftigt, sollten Sie auf eines achten: Der Brandschutzbeauftragte hat blutjunge Menschen vor sich. Die müssen ihre Erfahrungen noch sammeln. Was einem 40-Jährigen schnell und voll bewusst wird, muss bei einem 16-Jährigen noch lange nicht ankommen. Er wird sich oft denken: „Wird schon schiefgehen!“ Wie also durchdringen zu den jungen Wilden? Das geht nur, wenn der Brandschutz plastisch dargestellt wird.

Folgende Tipps könnten Sie und der Brandschutzbeauftragte beachten:
  • Weg von der Theorie. Lassen Sie die Azubis kleine Brandversuche machen (etwa wie schnell sich ein alter Lappen entzündet). So wird ihnen die Gefahr anschaulicher und bewusst.
  • Interesse wecken, etwa durch Filme zum Brandschutz. Diese können Sie bei den Berufsgenossenschaften erhalten.
  • Machen Sie doch mal einen Wettbewerb: Welcher Azubi kennt sich bei der Technik des Feuerlöschers am besten aus? Der Preis: Kinogutschein …
  • Und: Probealarm mit den Arbeitnehmern veranstalten und beobachten, wie die Jugendlichen sich verhalten. Dann sehen Sie und die restlichen Azubis genau die Schwachstellen und kapieren, worauf es ankommt.

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