1-€-Jobber: Warum Sie vor der Einstellung erst Ihren Betriebsrat fragen müssen
Das Leben bietet viele Überraschungen. Diese Erfahrung machte nun auch ein Arbeitgeber aus Schleswig-Holstein, der 1-€-Jobber beschäftigte und deshalb Ärger mit seinem Betriebsrat bekam.
Der Fall Der norddeutsche Arbeitgeber stellte den 1-€-Jobber in seinem Pflegeunternehmen ein, ohne vorher seinen Betriebsrat um Zustimmung zu bitten. Als die Arbeitnehmervertretung später davon erfuhr, verklagte sie den Arbeitgeber. Dieser wehrte sich und argumentierte, dass ein 1-€-Jobber kein Arbeitnehmer sei. Ohne Erfolg. Das Urteil Mit seiner Einschätzung, dass ein 1-€-Jobber kein Arbeitnehmer sei, habe der Arbeitgeber zwar richtig gelegen, bestätigten die Erfurter Richter. Das habe jedoch keinen Einfluss auf die gesetzlich erforderliche Zustimmung des Betriebsrats. Für diese komme es nämlich allein darauf an, ob der Mitarbeiter in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert worden sei. Das sei – wie hier – der Fall, wenn der 1-€-Jobber gemeinsam mit den anderen Arbeitnehmern des Betriebs eingesetzt würde und sich nach den Weisungen des Arbeitgebers richten müsse. BAG, Beschluss vom 02.10.2007, Az.: 1 ABR 60/06 Das bedeutet für Sie: Dieses Urteil ist starker Tobak für Sie als Arbeitgeber. In § 16 Absatz 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch II (SGB II) steht zwar schwarz auf weiß, dass mit der Einstellung eines 1-€-Jobbers kein Arbeitsverhältnis begründet wird. Trotzdem schreibt Ihnen das neue Urteil aus Erfurt vor, dass Sie für die Einstellung eines 1-€-Jobbers nach § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) „grünes Licht“ von Ihrem Betriebsrat brauchen. Die Bundesrichter halten sich damit an ihre bisherige Rechtsprechung, nach der es in Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitnehmern für das Mitbestimmungsrecht Ihres Betriebsrats nicht darauf ankommt, ob durch die Einstellung des neuen Mitarbeiters ein Arbeitsverhältnis begründet wird, sondern allein darauf, ob dieser wie ein normaler Arbeitnehmer in Ihren Betrieb eingegliedert wird. Checkliste: Wie Sie bei 1-€-Jobbern die Zustimmung bekommen | | Ja | Nein | | Hat der Betriebsrat alle Bewerbungsunterlagen? | ❑ | ❑ | | Kennt er die Auswirkungen der Einstellung? | ❑ | ❑ | | Weiß er, wo der 1-¤-Jobber eingesetzt werden soll? | ❑ | ❑ | | Kennt er die persönlichen Verhältnisse des „Neuen“? | ❑ | ❑ | Haben Sie 4-mal „Ja“ angekreuzt, ist Ihr Zustimmungsantrag vollständig.
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