Mitbestimmung Kündigung
Keine Kündigung ohne Betriebsrat! So einfach und klar diese Regel erscheint, so viel Bedeutung hat sie für Ihre Arbeit als Betriebsrat. Sie müssen grundsätzlich bei jeder Kündigung angehört werden, sofern Sie für den gekündigten Kollegen zuständig sind. Leitende Angestellte und Leiharbeitnehmer sind da leider meist ausgeschlossen.
Doch jede Kündigungsart hat Ihre Besonderheiten, daher haben wir die wichtigsten Informationen zum Thema Mitbestimmung bei Kündigung für Sie einmal zusammengestellt.
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Wenn der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen eines Arbeitnehmers ändern will, hat er zwei Möglichkeiten: Zum einen im Rahmen seines Direktionsrechts – zum anderen durch Änderungskündigungen. Diese werden immer dann auf das Tablett gebracht, wenn eine Änderung der Arbeitsbedingungen nicht durch das Direktionsrecht gedeckt ist.
Sind Sie auch in einem Betriebsrat tätig? Dann wissen Sie, dass Ihr Arbeitgeber grundsätzlich sämtliche Dokumente an den Vorsitzenden des Betriebsrats aushändigen muss. Nur im Vertretungsfall ist etwas anderes möglich. In dem jetzt vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall war eine Modekette mit 47 Filialen in Insolvenz geraten.
Viele Kündigungen sind deshalb unwirksam, da der Betriebsrat vom Arbeitgeber nicht ordnungsgemäß angehört wurde. Nach § 102 BetrVG ist eine ohne ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung nämlich unwirksam. Diese schmerzvolle Erfahrung mussten schon viele Arbeitgeber machen – sehr zur Freude der Arbeitnehmer. Und häufig ist die Betriebsratsanhörung auch der einzige Angriffspunkt, den Arbeitnehmer gegen eine Kündigung vorbringen können.
Vor jeder Kündigung muss der Arbeitgeber seinen Betriebsrat informieren und anhören. Der Betriebsrat kann binnen einer Woche einer ordentlichen Kündigung widersprechen, wenn
Vor einer Kündigung eines Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber den Betriebsrat anzuhören. So steht es in § 102 Betriebsverfassungsgesetz. Ohne diese Anhörung des Betriebsrats ist die Kündigung unwirksam. Dies gilt auch für eine unvollständige Unterrichtung des Betriebsrats.
Schon viele Kündigungen waren unwirksam, da ein Betriebsrat oder Personalrat nicht ordnungsgemäß vom Arbeitgeber beteiligt wurde. Zwischenzeitlich gibt es fest aufgestellte Grundsätze, was ein Arbeitgeber dem Betriebs- oder Personalrat mitzuteilen hat.
Dazu gehören neben dem Kündigungsgrund vor allem die Sozialdaten.
Der Betriebsrat sitzt zwischen den Stühlen. Zum einen hat er die wirtschaftlichen Belange des Unternehmens zu berücksichtigen und zum anderen die Arbeitnehmerinteressen zu vertreten.
Nun war es zu einem spannenden Fall gekommen: Ein Arbeitgeber will 3 betriebsbedingte Kündigungen aussprechen. Vor dem Ausspruch der Kündigungen muss er seinen Betriebsrat ausführlich über die Kündigungen, die betrieblichen Auswirkungen und über die einzelnen Arbeitnehmer, den gekündigt werden soll, informieren. Ohne eine solche Information ist die Kündigung rechtswidrig.
Betriebsrat fordert Entlassung – vergeblich
05.05.2010
Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Ein Betriebsrat kann nach § 104 Betriebsverfassungsgesetz vom Arbeitgeber die Entlassung eines Arbeitnehmers verlangen.
Das war geschehen: Ein Schichtleiter in einem Bäckereibetrieb soll einen Arbeitnehmer am T-Shirt gegriffen und im Brustbereich verletzt haben. Dabei soll er ihm gedroht haben, ihn wie eine Fliege zu zerquetschen. Bereits 2 Jahre zuvor war er wegen des Vorwurfs, einen Kollegen ins Gesäß getreten zu haben, abgemahnt worden. Der Schichtleiter war allerdings als Vertretungsmitglied des Betriebsrats ordentlich unkündbar.
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Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht
29.11.2010Arbeitgeber versuchen oftmals ohne Kündigung ein Arbeitsverhältnis zu lösen und bieten dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag an.
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Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt entschieden, dass die Kündigung an einen minderjährigen Auszubildenden auch dann als zugegangen gilt, wenn diese nur in den Briefkasten geworfen wird, wenn die Eltern gar nicht da, sondern in Urlaub sind.
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Wenn ein Arbeitnehmer merkt, dass er die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr verhindern kann, denkt er meist schnell an eine Abfindung. Im Hinblick auf betriebsbedingte Kündigungen gibt es feste Regeln. Diese sollten Sie als Betriebsrat kennen.
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Im Sozialplan soll bestimmt werden, welche durch die Betriebsänderung ausgelösten Nachteile Ihrer Kollegen wie ausgeglichen werden sollen. Ihr Ziel ist es dabei, die verbleibenden Nachteile möglichst optimal auszugleichen.
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Der Fall: Ein gläubiger Moslem, der in einem Warenhaus als „Ladenhilfe“ beschäftigt war, sollte eines Tages in der dortigen Getränkeabteilung arbeiten. Doch das wollte er nicht: Als Moslem sei ihm jeglicher Umgang mit Alkohol verboten. Nachdem mehrmalige Arbeitsaufforderungen des Arbeitgebers erfolglos blieben, kündigte dieser fristlos, hilfsweise fristgerecht. Der Arbeitnehmer klagte nun. Zur Begründung für seine Haltung berief er sich auf seine Religionsfreiheit.
weiterlesenDer Fall: Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer hatte in einem Gerichtsverfahren gegen seinen Arbeitgeber erreicht, dass er nach entsprechender Vertragsänderung auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz eingesetzt wird
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