Mitbestimmung Kündigung
Keine Kündigung ohne Betriebsrat! So einfach und klar diese Regel erscheint, so viel Bedeutung hat sie für Ihre Arbeit als Betriebsrat. Sie müssen grundsätzlich bei jeder Kündigung angehört werden, sofern Sie für den gekündigten Kollegen zuständig sind. Leitende Angestellte und Leiharbeitnehmer sind da leider meist ausgeschlossen.
Doch jede Kündigungsart hat Ihre Besonderheiten, daher haben wir die wichtigsten Informationen zum Thema Mitbestimmung bei Kündigung für Sie einmal zusammengestellt.
Wissen
Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt entschieden, dass die Kündigung an einen minderjährigen Auszubildenden auch dann als zugegangen gilt, wenn diese nur in den Briefkasten geworfen wird, wenn die Eltern gar nicht da, sondern in Urlaub sind.
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Wenn ein Arbeitnehmer merkt, dass er die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr verhindern kann, denkt er meist schnell an eine Abfindung. Im Hinblick auf betriebsbedingte Kündigungen gibt es feste Regeln. Diese sollten Sie als Betriebsrat kennen.
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Im Sozialplan soll bestimmt werden, welche durch die Betriebsänderung ausgelösten Nachteile Ihrer Kollegen wie ausgeglichen werden sollen. Ihr Ziel ist es dabei, die verbleibenden Nachteile möglichst optimal auszugleichen.
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Als Betriebsrat sollten Sie immer ein genaues Auge darauf werfen, wie, wo und wann Verhandlungen anberaumt werden, um in einer guten Ausgangsposition zu sein.
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Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden: Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber im Rahmen der Sozialauswahl eine wichtige Unterscheidung treffen.
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Kritische Äußerungen über den Arbeitgeber darf ein Arbeitnehmer machen. Punktum. Richtig ist zwar: Verbreitet ein Arbeitnehmer hinter dem Rücken des Arbeitgebers negative Meinungen oder wird das Betriebsklima durch sonstige Meinungsäußerungen erheblich gestört, kann der Arbeitgeber grundsätzlich mit Abmahnung oder Kündigung reagieren.
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Eine fristlose Kündigung setzt stets einen wichtigen Grund voraus. Das zeigt auch der folgende Fall:
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Grundsätzlich gilt: Natürlich haben Sie als Betriebsrat ein geschütztes Recht auf Meinungsfreiheit. Und das musste sich jetzt vollkommen zu Recht auch ein Arbeitgeber vom höchsten deutschen Arbeitsgericht anhören! (Urteil vom 17.3.2010, Az. 7 ABR 95/08).
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Die Entscheidungen, die in den Controlling-Abteilungen getroffen werden, sind maßgeblich für die strategische und operative Führung Ihres Unternehmens. Daraus resultieren deshalb vielfältige Auswirkungen.
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Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht
29.11.2010Arbeitgeber versuchen oftmals ohne Kündigung ein Arbeitsverhältnis zu lösen und bieten dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag an.
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Wenn der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen eines Arbeitnehmers ändern will, hat er zwei Möglichkeiten: Zum einen im Rahmen seines Direktionsrechts – zum anderen durch Änderungskündigungen. Diese werden immer dann auf das Tablett gebracht, wenn eine Änderung der Arbeitsbedingungen nicht durch das Direktionsrecht gedeckt ist.
Sind Sie auch in einem Betriebsrat tätig? Dann wissen Sie, dass Ihr Arbeitgeber grundsätzlich sämtliche Dokumente an den Vorsitzenden des Betriebsrats aushändigen muss. Nur im Vertretungsfall ist etwas anderes möglich. In dem jetzt vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall war eine Modekette mit 47 Filialen in Insolvenz geraten.
Viele Kündigungen sind deshalb unwirksam, da der Betriebsrat vom Arbeitgeber nicht ordnungsgemäß angehört wurde. Nach § 102 BetrVG ist eine ohne ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung nämlich unwirksam. Diese schmerzvolle Erfahrung mussten schon viele Arbeitgeber machen – sehr zur Freude der Arbeitnehmer. Und häufig ist die Betriebsratsanhörung auch der einzige Angriffspunkt, den Arbeitnehmer gegen eine Kündigung vorbringen können.
Urteile
Der Fall: Ein gläubiger Moslem, der in einem Warenhaus als „Ladenhilfe“ beschäftigt war, sollte eines Tages in der dortigen Getränkeabteilung arbeiten. Doch das wollte er nicht: Als Moslem sei ihm jeglicher Umgang mit Alkohol verboten. Nachdem mehrmalige Arbeitsaufforderungen des Arbeitgebers erfolglos blieben, kündigte dieser fristlos, hilfsweise fristgerecht. Der Arbeitnehmer klagte nun. Zur Begründung für seine Haltung berief er sich auf seine Religionsfreiheit.
weiterlesenDer Fall: Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer hatte in einem Gerichtsverfahren gegen seinen Arbeitgeber erreicht, dass er nach entsprechender Vertragsänderung auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz eingesetzt wird
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