Mitbestimmung Lohn & Gehalt

Ob Weihnachtsgeld, Überstundenbezahlung oder sonstige Sonderzahlungen: Sie als Betriebsrat sind nach §87 des Betriebsverfassungsgesetzes mitbestimmungspflichtig. Über Betriebsvereinbarungen lassen sich beispielsweise im Bereich des Weihnachtsgeldes viele Vorteile für Ihre Kollegen vertraglich fixieren. 

Auf den folgenden Seiten werden wichtige Informationen zum Thema Mitbestimmung bei Lohn und Gehalt für Sie zusammengestellt.

Urteile

Warum die genaue Formulierung im Arbeitsvertrag so wichtig ist

26.04.2011

Der Fall: Ein Diplom-Ingenieur hatte zumindest in den Jahren 2002 bis 2007 jeweils ein Weihnachtsgeld in Höhe eines Bruttomonatsverdienstes bekommen. Ein ausdrücklicher Vorbehalt war bei der Zahlung nie erklärt worden. Wegen der Wirtschaftskrise verweigerte der Arbeitgeber 2008 erstmals die Zahlung.

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Wenn der Arbeitgeber einem Zielvereinbarungsgespräch ausweicht

22.12.2010

Der Fall: Einer Arbeitnehmerin stand neben ihrem Festgehalt eine variable Vergütung zu. Grundlage für Letztere war eine Zielvereinbarung

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Kurzarbeitermodell „18 + 12 + 24“nur für Ältere Diskriminierend

10.11.2010

Der Fall: Ein Arbeitgeber schloss mit seinem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit Null für alle Arbeitnehmer, die 59 Jahre oder älter waren. Konkret war das Modell „18 + 12 + 24“ beabsichtigt:

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Wissen

Überstunden: So bestimmen Sie als Betriebsrat mit

28.06.2011

Stellen Sie sich folgende Situation einmal vor: Es kommt zu einem Anstieg der Überstunden in Ihrem Unternehmen. Zuvor ist Personal abgebaut worden. Das ist unter Umständen ein Zeichen, dass zu viel Personal entlassen wurde. Eine solche Unternehmenspolitik sollten Sie als Betriebsrat mithilfe Ihres Mitbestimmungsrechts bei Überstunden nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) versuchen abzuwehren. Ziel sollte es sein, Überstunden durch Neueinstellungen zu ersetzen.

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Arbeitsrecht: Die 7 Organisations-Tricks, mit denen der Arbeitgeber Sie in Verhandlungen verunsichern will

14.06.2011

Als Betriebsrat sollten Sie immer ein genaues Auge darauf werfen, wie, wo und wann Verhandlungen anberaumt werden, um in einer guten Ausgangsposition zu sein.

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Betriebliches Vorschlagswesen: So regeln Sie die Vergütung von Verbesserungsvorschlägen zum Vorteil Ihrer Kollegen

08.02.2011

Ihre Kollegen sind in der Regel näher an den Arbeitsabläufen „dran“ als Sie und Ihr Arbeitgeber. Da sie meist täglich mit bestimmten Abläufen beschäftigt sind, fällt ihnen oft schneller auf, wie Kosten eingespart und Produktivität und Qualität gesteigert werden können. Vielfach könnten durch einfache Maßnahmen die betrieblichen Abläufe im Unternehmen vereinfacht und verbessert werden.

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