Mitbestimmung Urlaub
Urlaub und die damit verbundenen Fragen und Probleme sind im Arbeitsverhältnis ein wahrer Dauerbrenner. Das ist auch nicht verwunderlich, denn das Urlaubsrecht ist recht kompliziert: Schon die Fragen, wann und wie viel Urlaub gewährt werden muss und ob Resturlaub in ein neues Kalenderjahr übertragen werden kann, haben es in sich. Sie als Betriebsrat haben auch hier ein Mitbestimmungsrecht, zum Beispiel bei der Einführung von Urlaubsplänen.
In dieser Rubrik behandeln wir diese und andere Themen ausführlich. Mit diesen Informationen wird für Sie der Umgang mit Fragen zum Urlaub ein Kinderspiel.
Wissen
Nicht immer gelingt es Ihnen und Ihren Kollegen, im Verlauf eines Jahres den gesamten Urlaub zu nehmen. Haben Sie am Jahresende noch einige Tage übrig, müssen Sie allerdings aufpassen, dass Ihr Resturlaub nicht verfällt.
weiterlesenWie wird eigentlich der Urlaub festgelegt?
14.09.2011Grundsätzlich gilt: Ihren Urlaub dürfen Sie und Ihre Kollegen so oder so nur antreten, wenn Sie ihn vorher mit Ihrem Arbeitgeber abgestimmt haben. Denn wer wann in den Urlaub geht, entscheidet Ihr Arbeitgeber. Der muss sich dabei aber an Ihren Wünschen orientieren.
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Unter Urlaub werden im allgemeinen Sprachgebrauch alle Zeiten verstanden, in denen Sie und Ihre Kollegen von der Arbeitspflicht befreit sind. Allerdings wird im Arbeitsrecht zwischen dem Erholungsurlaub und sonstigen Freistellungen – mit und ohne Entgeltfortzahlung – unterschieden. Eine bezahlte Freistellung kommt nur ausnahmsweise in Betracht.
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