Mitbestimmung Urlaub (21)

Ihr Mitbestimmungsrecht bei der Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs Nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG besteht ein Mitbestimmungsrecht bei der Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Mitarbeiter, wenn zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer kein…

Mehr lesen

In diesem und im kommenden Monat tritt ein Großteil der Belegschaft seinen Urlaub an. Um den Kollegen die schönste Zeit des Jahres zu versüßen, haben einige Arbeitgeber in diesem oder im vergangenen Monat Urlaubsgeld gezahlt. An sich ein Grund zur…

Mehr lesen

Grundsätzlich gilt: Erholungsurlaub muss in Form von Freizeit genommen werden, denn er soll – wie der Name schon sagt – ausschließlich der Erholung dienen. Eine finanzielle Urlaubsabgeltung durch Zahlung von Geldbeträgen statt Freizeit und Erholung widerspricht dem Sinn und Zweck…

Mehr lesen

Um Ihre Kollegen im Fall der Fälle richtig beraten zu können, sollten Sie als Betriebsrat wissen, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Sie und Ihre Kollegen Urlaubsansprüche haben. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einschließlich der Teilzeitkräfte, Aushilfskräfte und Auszubildenden, einen Anspruch auf Gewährung von bezahltem Erholungsurlaub (§ 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)). Und zwar sobald er mindestens 1 Monat für Ihren Arbeitgeber tätig ist.

Mehr lesen

Unter Urlaub werden im allgemeinen Sprachgebrauch alle Zeiten verstanden, in denen Sie und Ihre Kollegen von der Arbeitspflicht befreit sind. Allerdings wird im Arbeitsrecht zwischen dem Erholungsurlaub und sonstigen Freistellungen – mit und ohne Entgeltfortzahlung – unterschieden. Eine bezahlte Freistellung…

Mehr lesen

So finden Sie heraus, welchen Anspruch Ihre Kollegen haben : Wie viel Urlaub Sie und Ihre Kollegen genau haben, hängt letztlich auch davon ab, wie lange das Arbeitsverhältnis bereits besteht. Um die Höhe eines Urlaubsanspruchs zu prüfen, wird Ihr Arbeitgeber…

Mehr lesen

Ob Anfang, Mitte oder Ende des Jahres: Die Urlaubsplanung spielt zu jeder Zeit eine wichtige Rolle. Das Wichtigste dazu vorweg: Sie dürfen gemäß dem Urlaubsrecht bei der betrieblichen Urlaubsplanung mitbestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)). Und zwar unabhängig davon, ob es um Erholungs-, Sonder- oder Bildungsurlaub geht.

Mehr lesen

Es kommt immer wieder vor, dass Kolleginnen ihre Urlaubstage – bedingt durch Mutterschutzfristen – im Rahmen einer Schwangerschaft nicht mehr vollständig nutzen können. Das Gleiche gilt für Kollegen, die in Elternzeit gehen. Zudem haben schwerbehinderte Menschen unter Umständen einen Anspruch…

Mehr lesen

Möchten Sie oder einer Ihrer Kollegen über den Ihnen gesetzlich zustehenden Urlaub hinaus eine Auszeit nehmen, dann können Sie versuchen, mit Ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung über unbezahlten Urlaub zu treffen. Aber: Sie und Ihre Kollegen haben generell keinen Anspruch, unbezahlt von der Arbeit freigestellt zu werden. Allerdings gibt es zahlreiche Situationen, in denen Ihr Arbeitgeber Sie ausnahmsweise von der Arbeit freistellen muss. Am einfachsten können Sie Ihren Wunsch durchsetzen, wenn ein Gesetz die unbezahlte Freistellung erlaubt. Gängige Regelungen sind die Versorgung kranker Kinder (§ 45 Abs. 3 Satz 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) sowie die Einberufung zum Zivildienst (§ 78 Zivildienstgesetz).

Mehr lesen

Als Betriebsrat können Sie die Initiative ergreifen und Ihren Arbeitgeber auffordern, einen Urlaubsplan aufzustellen (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG). Dabei geht es um eine Regelung, die die exakte Festlegung des Urlaubs der einzelnen Arbeitnehmer und deren Vertretung beinhaltet….

Mehr lesen