Mitbestimmung von A-Z

Die Mitbestimmungsrechte sind das Herzstück des Betriebsverfassungsgesetzes. Im §87 des BetrVG sind fast ausnahmslos die Zuständigkeiten der Betriebsräte festgehalten. In diesen wenigen Sätzen des Gesetzestextes versteckt sich eine unendliche Fülle an Informationen. Kennen Sie sich perfekt aus - bezüglich Ihrer Mitbestimmungsrechte als Betriebsrat?

Wenn Sie an weiteren Informationen interessiert sind, dann schauen Sie sich die folgenden Seiten einmal genauer an. Sicherlich finden Sie noch den ein oder anderen Sachverhalt, der Ihnen bisher unbekannt war.

Blog-News

Arbeitgeber greift auf Festplatte des Betriebsrats zu – So nicht!

04.12.2011

Ein spannender Beschluss des Arbeitsgerichts Wesel: Ein Arbeitgeber hatte eingeräumt, dass er in einem Fall Zugriff auf die Datenhistorie einer Datei des Betriebsrats genommen hatte. Zuvor war ihm der Inhalt der Datei selbst vom Betriebsrat zugänglich gemacht worden. Daraufhin hatte das Arbeitsgericht Wesel in einem Vorverfahren bereits den Arbeitgeber aufgefordert, dieses zukünftig zu unterlassen.

 

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Verlängerung der Elternzeit

08.11.2011

Personalräte und Betriebsräte aufgepasst: Ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts ermöglicht die Verlängerung der Elternzeit (Urteil vom 18.10.2011, Az.: 9 AZR 315/10).

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Wann Sie als Betriebsrat Anspruch auf eine Schulung haben – und wann nicht

30.09.2011

Am 20.09.2011 hat das Arbeitsgericht Essen einen Beschluss veröffentlicht, der sich mit der Frage beschäftigt, welche Schulungen Ihnen der Arbeitgeber bezahlen muss, und welche nicht.

Im zugrundeliegenden Fall hatte es der Arbeitgeber abgelehnt, ein Betriebsratsmitglied für eine viertägige Schulung zum Thema „Burnout im Unternehmen – der Betriebsrat als Berater“ freizustellen. Auch die Schulungskosten wollte er nicht übernehmen. Zur Begründung hatte der Arbeitgeber unter anderem darauf hingewiesen, dass es bereits eine Beratungs-Hotline für Mitarbeiter mit Burnout-Problemen gehe. Der Betriebsrat klagte gegen die Ablehnung durch den Arbeitgeber – und gewann (Beschluss vom 30. Juni 2011, AZ: 3 BV 29/11).

Die Entscheidung:
Der Arbeitgeber hat die Kostenübernahme zu Unrecht abgelehnt. Denn: Die Auseinandersetzung mit dem Thema Burnout fällt in Ihren Aufgabenbereich als Betriebsrat. Zudem wird im konkreten Fall  das Betriebsratsmitglied regelmäßig von Beschäftigten auf Überlastungssituationen angesprochen, mit denen sich dann der Betriebsrat auseinandersetzen muss. Und die vom Arbeitgeber eingerichtete telefonische Beratung kann keine Betriebsratsschulung ersetzen.

Die Konsequenzen aus Betriebsrats-Sicht:
Nach § 37 Absatz 6 BetrVG haben Sie als Betriebsrat einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für erforderliche Schulungsveranstaltungen. Das heißt, der Arbeitgeber zahlt nicht nur die Teilnahme an solchen Veranstaltungen, für die Sie als Betriebsratsmitglied freizustellen sind. Er trägt auch die Kosten für die Reise-, Übernachtungs- und Seminarkosten nach § 40 Absatz 1 BetrVG - und zahlt zudem die Vergütung weiter.

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Change Management: So reden Sie als Betriebsrat mit

29.08.2011

Veränderungsprozesse berühren an vielen Stellen Ihre Mitbestimmungsrechte.

Geht es um Umstrukturierungen, die eine Betriebsänderung nach sich ziehen, kommen Ihre Mitbestimmungsrechte bei Betriebsänderungen nach §§ 111, 112 und 112a Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zum Tragen.

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Betriebsverfassungsgesetz – Ihre Rechte als Betriebsrat – Heute: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

01.05.2011

Betriebsräten kommt eine zentrale Rolle im Arbeitsalltag zu. Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Betrieb und schränkt die Weisungsbefugnisse des Arbeitgebers ein. Arbeitnehmer werden an den Entscheidungen des Arbeitgebers beteiligt.

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Die Rechte des Betriebsrats bei Arbeitsverträgen

10.03.2010

Arbeitsverträge werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. Wie kann der Betriebsrat dabei mitbestimmen?

1. Arbeitsvertrag

Die Einstellung eines Arbeitnehmers ist von der Zustimmung des Betriebsrats abhängig. Das bedeutet aber nicht, dass der Betriebsrat in den Arbeitsvertrag einsehen darf. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem Betriebsrat den abgeschlossenen Arbeitsvertrag vorzulegen (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 18.10.1988, Az.: 1 ABR 33/87). Wohl aber hat er die genauen Personalien, den Zeitpunkt der Maßnahme und alle persönlichen Tatsachen über den Arbeitnehmer dem Betriebsrat mitzuteilen.

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Wissen

Veränderungsprozesse berühren an vielen Stellen Ihre Mitbestimmungsrechte

23.11.2011

In dem Fall einer betrieblichen Veränderung sind Sie gefragt. Denn als Betriebsrat können Sie Ihren Kollegen Veränderungen häufig besser begreiflich machen.

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Befristete Arbeitsverhältnisse: Bevor Sie zustimmen, prüfen Sie folgende Punkte

16.11.2011

Bevor Sie einem befristeten Arbeitsvertrag zustimmen, prüfen Sie sorgfältig, ob wirklich alle Voraussetzungen erfüllt sind, die eine Befristung rechtfertigen.

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Interessenausgleich: So gehen Sie als Betriebsrat vor

09.11.2011

Ein Interessenausgleich ist eine Vereinbarung zwischen Ihrem Arbeitgeber und Ihnen über die geplante Betriebsänderung (§ 112 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Er enthält Vereinbarungen zur organisatorischen Durchführung einer Betriebsänderung.

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Urteile

Müssen sich Arbeitnehmer diesen Schuh anziehen?

13.02.2011

In einem Unternehmen, das im Auftrag der Bundespolizei Fluggastkontrollen durchführt, müssen die Mitarbeiter Dienstkleidung tragen. Zusätzlich hat der Arbeitgeber bestimmte Vorgaben für das Aussehen seiner Mitarbeiterinnen gemacht

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Wenn der Arbeitgeber einem Zielvereinbarungsgespräch ausweicht

22.12.2010

Der Fall: Einer Arbeitnehmerin stand neben ihrem Festgehalt eine variable Vergütung zu. Grundlage für Letztere war eine Zielvereinbarung

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Kurzarbeitermodell „18 + 12 + 24“nur für Ältere Diskriminierend

10.11.2010

Der Fall: Ein Arbeitgeber schloss mit seinem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit Null für alle Arbeitnehmer, die 59 Jahre oder älter waren. Konkret war das Modell „18 + 12 + 24“ beabsichtigt:

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