Möchte Ihr Arbeitgeber seine Mitarbeiter überwachen, bestimmen Sie als Betriebsrat mit. Bei Attrappen allerdings sieht die Welt anders aus, so wurde es kürzlich von den Arbeitsrichtern entschieden (Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.2014, Az. 3 TaBV 5/14).
Eine Klinik hatte im Außenbereich ihres Gebäudes die Attrappe einer Videokamera angebracht. Der Betriebsrat wurde nicht beteiligt und klagte. Er sei zu beteiligen, da es sich um einen Akt der Mitarbeiterüberwachung handle. Falsch gedacht. Wenn keine Überwachung möglich ist, dann gibt es auch keine Mitbestimmung. Bei einer Attrappe kann es keine Überwachung geben.
Fazit: Keine Überwachung möglich, keine Mitbestimmung. Abschrecken bleibt mitbestimmungsfrei. Leider – andererseits geht von einer Attrappe ja auch keine Gefahr für Ihre Kollegen aus. Für Ihre Mitbestimmung als Betriebsrat ist da kein Raum.
Was Sie zur Überwachung wissen müssen
Sie bestimmen Sie mit!
Ohne Sie keine Überwachung. Geben Sie Ihr Okay nur dann, wenn die Interessen des Arbeitgebers klar überwiegen.