28.06.2016

Verhandlungen: Bei heiklen Fragen Zeit gewinnen

Als Betriebsrat müssen Sie im Rahmen von Verhandlungen auch unangenehme oder heikle Fragen beantworten. Denn als „Vermittler“ kämpfen Sie ständig mit den widerstreitenden Interessen Ihres Arbeitgebers und Ihrer Kollegen. Dabei erwarten Ihre Kollegen stets, dass Sie Angelegenheiten zu 100 % in ihrem Sinn organisieren, und Ihr Arbeitgeber geht stets davon aus, dass Sie mit ihm kooperieren. Damit Sie nicht durch falsche Formulierungen Unmut oder gar Streit hervorrufen, müssen Sie bei für Sie unangenehmen Fragen besonders diplomatisch vorgehen.

Dabei gild grundsätzlich: Sie müssen nicht jede Fragen, die Ihnen gestellt wird, sofort beantworten. Bei heiklen Fragen ist es ratsam, etwas Zeit verstreichen zu lassen. Überlegen sie währenddessen genau, wie Sie Ihre Antwort formulieren. Zeit gewinnen können Sie, indem Sie die folgenden Techniken anwenden:

  1. Verbaler Puffer: Machmal genügt bereist ein einziges Wort, um sich von einer aggressiven Frage zu erholen.
    Beispiel: „Moment mal“ oder „Um Ihre Frage zu beantworten“.
  2. Zeit zum Überlegen nehmen: Wenn Ihr Gegenüber seine Frage bereits sehr aggressiv oder gereizt gestellt hat, sollten Sie ruhig einige Sekunden schweigen. Der Fragesteller wird dadurch vielleicht nervös; auf jeden Fall ist er aber eher bereit als vorher, Ihnen zuzuhören. Gleiches gilt – sofern eine unangenehme Frage zum Beispiel im Rahmen einer Betriebsratssitzung gestellt wurde – für die übrigen Zuhörer.
  3. Fragen würdigen: Gerade im Gespräch mit einem Kollegen, dem Sie als Betriebsrat eine unangenehme Frage beantworten müssen, versuchen Sie, Ihrem Kollegen klarzumachen, dass Sie seine Ansicht durchaus nachvollziehen können.
  4. Gegenfrage stellen: Im Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber kann es sinnvoll sein, eine Gegenfrage zu stellen. Sie reagieren nicht nur, sondern werden selbst aktiv. Dies wirkt selbstbewusst und souverän.
    Beispiel: Werden Sie gefragt: „Woher haben Sie denn überhaupt Ihre Erkenntnisse?“, könnten Sie antworten: „Bevor ich antworte, interessiert mich, welche Erkenntnisse Sie konkret meinen,“

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – Inhaltsübersicht

Erster Abschnitt – Allgemeine Vorschriften      § 1 Zweck des Gesetzes      § 2 Begriffsbestimmungen Zweiter Abschnitt – Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten ... Mehr lesen

23.10.2017
Wichtige Urteile für Ihre Betriebsratswahl

Die regelmäßigen finden alle 4 Jahre statt. Streitfragen in Bezug auf die Betriebsratswahlen, wurden vor dem Arbeitsgericht schon in den letzen Jahren viele geklärt. 7 wichtige Urteile finden Sie in der folgenden Übersicht.... Mehr lesen