Auch langzeiterkrankten Kollegen darf Ihr Arbeitgeber nicht ohne Weiteres personenbedingt kündigen. Viele Arbeitgeber greifen zwar dennoch schnell zur personenbedingten Kündigung. Die ist aber häufig gar nicht gerechtfertigt.
Ihr Arbeitgeber ist vielmehr verpflichtet, zunächst nach einem leidensgerechten Arbeitsplatz zu suchen und Wiedereingliederungsmaßnahmen durchzuführen.
Dazu gehört auch die Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Steht ein solches an, sind meist auch Sie gefragt. Die Betroffenen
wollen wissen, ob sie an einem solchen teilnehmen müssen. Sie interessieren sich, worum es inhaltlich geht und ob Sie zu beteiligen sind.
Als Betriebsrat sollten Sie deshalb die wichtigsten Fragen zu diesem Thema beantworten können. Sie lesen die Antworten in dieser Ausgabe auf den Seiten 1–5.
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