Ansprüche und Hinweise
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1-€-Jobber hat Anspruch auf Einstellung
01.05.2010
Dieses Urteil hat eingeschlagen wie eine Bombe: Ein 1-€-Jobber hat sich die Einstellung erkämpft.
Das war geschehen: Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer war im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit nach dem SGB II („1-€-Job“) bei einer Kommune beschäftigt. Er war im Archiv tätig und hatte gehofft, eine neu geschaffene, befristete Archivstelle zu erhalten. Tatsächlich jedoch hatte der Arbeitgeber einen anderen 1-€-Jobber eingestellt.
Das ist geschehen: Ein 1976 geborener Arbeitnehmer wollte Ende 2006 in Hessen einen Ausbildungsplatz bei der Feuerwehr erhalten. Da er beim nächsten voraussichtlichen Einstellungstermin bereits älter als 31 gewesen wäre, wurde er abgelehnt.
Im Einzelnen:
Mit Schreiben vom 04.10.2006 bewarb sich der Kläger, ein Herr Wolf, der am 09.12.1976 geboren wurde, um eine Einstellung in den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst.
Am 13.11.2006 teilte die Stadt Frankfurt am Main Herrn Wolf mit, dass der nächste Einstellungstermin am 01.08.2007 sei. Dieser Termin würde allerdings wahrscheinlich auf den 01.02.2008 verschoben.
Mit Schreiben vom 28.02.2007 wurde Herrn Wolf sodann mitgeteilt, dass er wegen Überschreitung der Altersgrenze von 30 Jahren nicht berücksichtigt werden könne.
Rechtshilfen
Bei befristeten Arbeitsverträgen begehen Arbeitgeber viele Fehler. Die Folge eines Fehlers ist in der Regel, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet wurde.
zum ProduktUrteile
Der Fall: Ein Schwerbehinderter war als 1-€-Jobber bei einer Kommune im Archiv beschäftigt. Die Gemeinde schuf nun eine neue befristete Archivstelle, auf die sich auch der 1-€-Jobber bewarb. Die Kommune besetzte die Stelle aber mit einem anderen Bewerber. Der 1-€-Jobber klagte daraufhin: Nach Art. 33 Abs. 2 GG müsse jeder geeignete Deutsche Zugang zum öffentlichen Dienst haben. Danach hätte auch er berücksichtigt werden müssen. Zudem klagte er eine Entschädigung nach dem AGG ein – wegen Altersdiskriminierung und Diskriminierung wegen seiner Schwerbehinderung.
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