Gleiche Chancen für alle sind seit 2006 im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verankert. Doch was bedeutet es konkret für Sie, zum Beispiel bei der Einstellung? Und was müssen Sie in dieser Hinsicht bei Ihrer Bewerbung und Ihrem Lebenslauf beachten?

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Als schwerbehinderter Mensch hat man es nicht leicht. Lesen Sie, welche Möglichkeiten bei der Einstellung oder Wiedereingliederung bestehen - und was Sie bei Benachteiligungen für Rechte haben.

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