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10.08.2009Vor diesen Benachteiligungen soll das AGG Sie schützen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist nun schon seit mehr als zwei Jahren in Kraft. Es soll Sie als Bewerber vor unzulässiger Benachteiligung bewahren.
Vor diesen Fällen von Benachteiligung soll das AGG Sie schützen:
Grund für die Benachteiligung | Erläuterung | Beispiel |
|---|---|---|
Rassevorurteile | Menschengruppe, die aufgrund bestimmter, als unabänderlich und angeboren empfundener Merkmale von Außenstehenden anders wahrgenommen wird | Menschen mit dunkler Hautfarbe |
Ethnische Herkunft | Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen, die durch gemeinsame Eigenschaften, wie z. B. Sprache, Kultur, Tradition, Religion oder Gebräuche verbunden sind | Roma, Sinti |
Geschlecht | gilt für Frauen und Männer gleichermaßen | |
Religion oder Weltanschauung | jedes religiöse Bekenntnis; es ist nicht auf die Zugehörigkeit einer bestimmten Glaubensgemeinschaft beschränkt | Katholiken, Protestanten, Juden, Muslime, Buddhisten |
Behinderung | Dieses Merkmal erfasst nicht nur die als schwerbehindert anerkannten Arbeitnehmer | Darunter kann auch jemand fallen, der lispelt oder stottert |
Alter | Gemeint ist hier das biologische Lebensalter, nicht die Betriebszugehörigkeitszeit | Stellenausschreibung, in der nur Personen bis 30 Jahre gesucht werden (sofern kein Sachgrund dafür vorliegt) |
Sexuelle Identität | Das Merkmal bezieht sich auf die sexuelle Ausrichtung | Hetero-, Homo-, Bi- oder Transsexualität |
Die Benachteiligungen benennt das AGG dabei relativ konkret. Diese fünf Arten von Benachteiligung gibt es:
Arten der Benachteiligung | Beispiele |
|---|---|
1. Unmittelbare Benachteiligung | Das Unternehmen, bei dem Sie sich beworben haben, stellt eine Aushilfe nicht ein, weil sie Ausländer ist. |
2. Mittelbare Benachteiligung | Es fordert von einem Arbeiter einen Sprachtest, obwohl er kein Deutsch können muss. |
3. Belästigung | Fremden- oder frauenfeindliche Witze, Erniedrigungen, Entwürdigungen und Beleidigungen. |
„Betatschen“, Aufhängen oder Zeigen pornografischer Darstellungen. | |
5. Anweisungen zur Benachteiligung | Ein Vorgesetzter weist einen seiner Arbeitnehmer an, eine der oben genannten benachteiligenden Handlungen vorzunehmen, also beispielsweise eine mittelbare oder unmittelbare Benachteiligung. |
Wann Benachteiligungen sachlich gerechtfertigt sind
Allerdings gibt es auch Ausnahmen von der Regel - wenn das Unternehmen es sachlich rechtfertigen kann, Sie zu benachteiligen. Das kann z. B. der Fall sein, wenn
- das Unternehmen durch die Maßnahme bestehende Benachteiligungen überwinden will (z. B. Frauen- oder Behindertenquote),
- die Art der Beschäftigung ein bestimmtes Geschlecht erfordert (Verkauf von Dessous durch Frauen),
- ein bestimmtes Herkunftsmerkmal nötig ist (Anstellung eines Türken bei einem türkischen Interessenverband),
- die Einstellung eines körperlich behinderten Menschen aufgrund der Schwere der Arbeiten unmöglich ist oder
- für einen katholischen Kindergarten eine katholische Erzieherin oder ein katholischer Erzieher eingestellt werden soll.





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