14.08.2009

Was Sie mit dem AGG im Lebenslauf weglassen dürfen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Sie als Bewerber im gesamten Einstellungsprozess vor Benachteiligung. Ihr potenzieller Arbeitgeber darf mit dem AGG einige Angaben nicht mehr erfragen. Einiges müssen Sie ihm aber von sich aus verraten.

Das sollten Sie von sich aus bei der Bewerbung angeben

Von sich aus müssen Sie bei der Bewerbung den potenziellen Arbeitgeber nur über solche Dinge informieren, die Sie an der vorgesehenen Arbeitsleistung hindern können, zum Beispiel:

  • ansteckende Krankheiten
  • eine voraussichtliche Verhinderung bei Dienstantritt wegen Krankheit (z. B. Alkoholabhängigkeit eines Kraftfahrers), Kur oder einer abzuleistenden Haftstrafe
  • Behinderungen, die Sie daran hindern, die vertraglich vorgesehenen Tätigkeiten auszuüben
  • bestehende Wettbewerbsverbote

Achtung: Informieren Sie Ihren Chef in spe über diese Punkte nicht wahrheitsgemäß, darf er den Arbeitsvertrag anfechten.

Tipp: Weitere Informationen müssen Sie aber darüber hinaus nicht geben. Ob Sie Ihren potenziellen Arbeitgeber etwa über eine bestehende Schwerbehinderung oder Schwangerschaft informieren wollen, ist Ihre Sache.

Vorsicht beim Lebenslauf

In den USA sind mit Blick auf die Gleichstellung längst Lebensläufe ohne Fotos üblich, teilweise sogar gänzlich anonymisiert. Hierzulande setzt sich dieser Trend nur langsam durch. Mit Blick auf mögliche Gründe für Benachteiligung können und sollten Sie sich Ihren Lebenslauf aber durchaus mal anschauen – und gegebenenfalls anpassen.
Diese Inhalte sollte Ihr Lebenslauf trotz AGG stets enthalten:

  • Schulbildung, Ausbildung, Hochschulbildung
  • Sprachkenntnisse
  • EDV-Kenntnisse
  • Berufserfahrung und berufsspezifische Kenntnisse
  • Berufsergänzende Fähigkeiten
  • Zeugnisse und Nachweise (als Anlagen)

Prüfen Sie: Was nützt und was schadet Ihnen?

Sie brauchen natürlich keine Informationen wegzulassen, die für Ihre Qualifikation von Bedeutung sind. Wenn Sie sich aber an das AGG halten wollen und es für Sie nicht von Nachteil ist, können Sie folgende Angaben nach ausdrücklicher Aufforderung (oder auch unaufgefordert direkt in der Bewerbung) machen:

  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Geschlecht
  • Familienstand
  • Nationalität
  • Lichtbild
  • Religion

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