Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Sie als Bewerber im gesamten Einstellungsprozess vor Benachteiligung. Ihr potenzieller Arbeitgeber darf mit dem AGG einige Angaben nicht mehr erfragen. Einiges müssen Sie ihm aber von sich aus verraten.
Von sich aus müssen Sie bei der Bewerbung den potenziellen Arbeitgeber nur über solche Dinge informieren, die Sie an der vorgesehenen Arbeitsleistung hindern können, zum Beispiel:
Achtung: Informieren Sie Ihren Chef in spe über diese Punkte nicht wahrheitsgemäß, darf er den Arbeitsvertrag anfechten.
In den USA sind mit Blick auf die Gleichstellung längst Lebensläufe ohne Fotos üblich, teilweise sogar gänzlich anonymisiert. Hierzulande setzt sich dieser Trend nur langsam durch. Mit Blick auf mögliche Gründe für Benachteiligung können und sollten Sie sich Ihren Lebenslauf aber durchaus mal anschauen – und gegebenenfalls anpassen.
Diese Inhalte sollte Ihr Lebenslauf trotz AGG stets enthalten:
Sie brauchen natürlich keine Informationen wegzulassen, die für Ihre Qualifikation von Bedeutung sind. Wenn Sie sich aber an das AGG halten wollen und es für Sie nicht von Nachteil ist, können Sie folgende Angaben nach ausdrücklicher Aufforderung (oder auch unaufgefordert direkt in der Bewerbung) machen: