Redaktion
Arno Schrader
Liebe Leserinnen und Leser,
herzlich Willkommen auf Ihrem neuen Arbeitnehmer-Blog. Hier informiere ich Sie täglich über aktuelle arbeitsrechtliche Urteile und Geschehnisse aus meinem arbeitsrechtlichen Berufsalltag und aus meinem Umfeld.
Mein Name ist Arno Schrader und ich stelle Ihnen in diesem arbeitsrechtlichen Blog Ihre Rechte als Arbeitnehmer dar.
Seit über 12 Jahren bin ich als Rechtsanwalt in Herford tätig. Ich berate überwiegend Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsräte in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.
Mein Anliegen ist es, Ihnen Ihre Rechte im Job verständlich und praxisnah darzustellen. Wenn Sie meine Artikel kommentieren möchten oder Kritik los werden wollen, tun Sie dieses bitte gerne über die Kommentarfunktion. Ich freue mich auf einen spannenden Austausch mit Ihnen.
Ihr Arno Schrader
Kündigungen aufgrund sexueller Belästigungen
Ein Mitarbeiter eines Möbelhauses gab einer Kollegin einen „Klaps auf den Po“. Darauf erhielt er eine Abmahnung. Sechs Monate später forderte der Mitarbeiter eine andere Kollegin auf, ihre körperlichen Vorteile mehr in den Vordergrund zu stellen. Außerdem verlangte er Auskunft über das Sexualleben der 26-jährigen.
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Spielsucht – Stets ist der Arbeitsplatz gefährdet
Einem angestellten Fahrlehrer wurde die Fahrlehrererlaubnis entzogen. Er war schlicht und ergreifend unzuverlässig. Wie kam das?
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz stellte fest, dass der Fahrlehrer an Spielsucht leidet. In 85 Fällen hat er Bargeld in Höhe von insgesamt 17.035 € nicht an seinen Arbeitgeber weitergeleitet.
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Mobbingklage auf eine halbe Million Euro erfolglos
Wieder einmal war ein vermeintliches Mobbingopfer vor den Arbeitsgerichten nicht erfolgreich. Die Verfahren scheitern fast immer an der gleichen Stelle.
Aber langsam: Ein Oberarzt fühlte sich vom Chefarzt gemobbt. Deshalb wollte er eine halbe Million Euro als Schadenersatz.
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Entschädigungszahlung für abgelehnte Bewerberin aus Russland
Eine Arbeitnehmerin hatte sich auf eine Stelle als erfahrene Softwareentwicklerin beworben. Nachdem sie abgelehnt wurde, veröffentlichte der Arbeitgeber die gleiche Anzeige nochmals. Sie bewarb sich abermals und wurde auch dieses Mal wieder nicht eingeladen.
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Krankenkassenwechsel muss eigene Entscheidung des Arbeitnehmers sein
Bei welcher Krankenkasse sind Sie Mitglied? Es ist Ihre Entscheidung und nicht die Ihres Arbeitgebers. Arbeitgeber dürfen auf Sie keinen Druck ausüben und von Ihnen verlangen, dass Sie die Krankenkasse wechseln. Andernfalls verhalten Sie sich wettbewerbswidrig.
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