Redaktion
Arno Schrader
Liebe Leserinnen und Leser,
herzlich Willkommen auf Ihrem neuen Arbeitnehmer-Blog. Hier informiere ich Sie täglich über aktuelle arbeitsrechtliche Urteile und Geschehnisse aus meinem arbeitsrechtlichen Berufsalltag und aus meinem Umfeld.
Mein Name ist Arno Schrader und ich stelle Ihnen in diesem arbeitsrechtlichen Blog Ihre Rechte als Arbeitnehmer dar.
Seit über 12 Jahren bin ich als Rechtsanwalt in Herford tätig. Ich berate überwiegend Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsräte in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.
Mein Anliegen ist es, Ihnen Ihre Rechte im Job verständlich und praxisnah darzustellen. Wenn Sie meine Artikel kommentieren möchten oder Kritik los werden wollen, tun Sie dieses bitte gerne über die Kommentarfunktion. Ich freue mich auf einen spannenden Austausch mit Ihnen.
Ihr Arno Schrader
Sagen Sie öfter: Nein!
Haben Sie viel Stress? Sind Sie mit den Arbeiten überfordert? Bekommen Sie die Ihnen zugewiesenen Aufgaben nicht in der vorgegebenen Zeit erledigt? Vielleicht liegt es auch an Ihnen. Haben Sie schon einmal versucht „nein“ zu sagen? Wer öfters einmal „nein“ sagt, setzt Grenzen, die von anderen nicht überschritten werden dürfen.
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Betriebsbedingte Kündigung - dann ist sie möglich - Teil 2 - die Sozialauswahl
Gestern hatte ich Sie bereits über wichtige Grundsätze der betriebsbedingten Kündigung informiert. Zunächst muss Ihr Arbeitgeber vor Gericht darlegen, dass der Wegfall des Beschäftigungsbedarfs besteht, also durch dringende betriebliche Erfordernisse Arbeitsplätze entfallen.
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Betriebsbedingte Kündigung - dann ist sie möglich - Teil 1
Haben Sie auch eine betriebsbedingte Kündigung erhalten? Was ist das eigentlich? Können Sie sich dagegen wehren?
Findet auf Ihr Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, benötigt Ihr Arbeitgeber für eine Kündigung einen Kündigungsgrund. Vereinfacht gesagt gilt das Kündigungsschutzgesetz dann, wenn Sie seit mehr als 6 Monaten beschäftigt werden und in Ihrem Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer arbeiten. Haben Sie bereits vor dem 31.12.2003 dort begonnen, kann auch die Grenzzahl von 5 Arbeitnehmern ausreichen. Zu diesen Grundsätzen gibt es allerdings Ausnahmen!
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Die Rechte des Betriebsrats bei Arbeitsverträgen
Arbeitsverträge werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. Wie kann der Betriebsrat dabei mitbestimmen?
1. Arbeitsvertrag
Die Einstellung eines Arbeitnehmers ist von der Zustimmung des Betriebsrats abhängig. Das bedeutet aber nicht, dass der Betriebsrat in den Arbeitsvertrag einsehen darf. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem Betriebsrat den abgeschlossenen Arbeitsvertrag vorzulegen (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 18.10.1988, Az.: 1 ABR 33/87). Wohl aber hat er die genauen Personalien, den Zeitpunkt der Maßnahme und alle persönlichen Tatsachen über den Arbeitnehmer dem Betriebsrat mitzuteilen.
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Bewerber mit türkischem Namen werden seltener eingestellt
Es ist kaum zu fassen: Nach einer aktuellen Studie zu Diskriminierung Deutscher mit türkischem Migrationshintergrund werden Personen mit ausländischem Namen eindeutig benachteiligt. Forscher der Universität Konstanz haben im Auftrag des Instituts zur Zukunft der Arbeit Praktikumsbewerbungen versandt.
Bewerber mit deutschem Namen erhielten wesentlich mehr Zusagen als Bewerber mit ausländischem Namen. In kleineren Unternehmen lag die Erfolgsquote 24 % über der der türkischen Mitbewerber. In größeren Unternehmen war die Quote etwas kleiner.
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