Artikel zum Thema: Abfindung
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Abfindung – haben Sie Anspruch auf eine Abrechnung?
Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten und sind dagegen vorgegangen. Vor dem Arbeitsgericht haben Sie sich verglichen und Ihr Arbeitgeber hat sich verpflichtet, Ihnen noch für 1 Monat Lohn und eine Abfindung in Höhe von 5.000 € zu zahlen. Nun zahlt er jedoch nicht und weigert sich auch, Ihnen eine Lohnabrechnung über die Abfindung zu erteilen. Sie wissen nun nicht, welchen Betrag Sie netto zu erwarten haben.
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Rechtsirrtümer des Arbeitsrechts – Teil 8
Irrtum: Gekündigte Mitarbeiter haben einen Anspruch auf Abfindung
Heute und in den nächsten Tagen werde ich Ihnen die in der Praxis am häufigsten vorkommenden Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht vorstellen: Damit Sie die Fehler anderer Arbeitnehmer vermeiden können.
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Der Tod kam vor der Abfindungszahlung - denken Sie an Ihre Erben!
Stellen Sie sich vor, Sie haben sich mit Ihrem Arbeitgeber über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses geeinigt. Das kann durch einen Aufhebungsvertrag oder auch vor Gericht geschehen sein. Danach steht Ihnen die Zahlung einer Abfindung zu, jedoch erst mit Beendigung des Arbeitsvertrages. Dies kann erst in mehreren Monaten der Fall sein.
So war es auch in einem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall: Damals war ein Arbeitnehmer seit 1980 beschäftigt. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis im Oktober 2004 betriebsbedingt zum 30. April 2005 und bot gleichzeitig die Zahlung einer Abfindung an. Der Arbeitnehmer nahm das Angebot an und klagte nicht gegen die Kündigung.
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Abfindung - Aufteilung einer Abfindung als Steuersparmodell zulässig
Lesen Sie jetzt einen legalen Steuerspartipp!
Das Problem: Arbeitnehmer erhalten häufig im Zusammenhang mit der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses eine Abfindung. Diese Abfindung ist sozialversicherungsfrei, es müssen also keine Beträge für die Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gezahlt werden. Anders sieht es mit den Steuern aus. Die Abfindung ist nämlich lohnsteuerpflichtig, weil sie nach dem Einkommenssteuergesetz eine Einnahme darstellt.
Eine Abfindung, die auf einmal gezahlt wird, kann steuerlich sehr unvorteilhaft sein. Sie erhöht das Jahreseinkommen im Zeitpunkt der Zahlung. Dadurch kann der Steuersatz erheblich steigen.
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Abfindung aus Sozialplan bei Insolvenz
Immer mehr Unternehmen beantragen ein Insolvenzverfahren. Häufig wird in diesem Fall zwischen Betriebsrat und Unternehmensleitung oder Insolvenzverwalter ein Interessenausgleich mit Sozialplan abgeschlossen. Arbeitsplätze werden abgebaut und die Arbeitnehmer erhalten einen Anspruch auf eine Abfindung. Dieser Anspruch ist aber häufig so gut wie gar nichts wert, wie auch der folgende Fall des Bundesarbeitsgerichts zeigt.
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