Artikel zum Thema: Abfindung
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Abfindung - Aufteilung einer Abfindung als Steuersparmodell zulässig
Lesen Sie jetzt einen legalen Steuerspartipp!
Das Problem: Arbeitnehmer erhalten häufig im Zusammenhang mit der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses eine Abfindung. Diese Abfindung ist sozialversicherungsfrei, es müssen also keine Beträge für die Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gezahlt werden. Anders sieht es mit den Steuern aus. Die Abfindung ist nämlich lohnsteuerpflichtig, weil sie nach dem Einkommenssteuergesetz eine Einnahme darstellt.
Eine Abfindung, die auf einmal gezahlt wird, kann steuerlich sehr unvorteilhaft sein. Sie erhöht das Jahreseinkommen im Zeitpunkt der Zahlung. Dadurch kann der Steuersatz erheblich steigen.
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Abfindung aus Sozialplan bei Insolvenz
Immer mehr Unternehmen beantragen ein Insolvenzverfahren. Häufig wird in diesem Fall zwischen Betriebsrat und Unternehmensleitung oder Insolvenzverwalter ein Interessenausgleich mit Sozialplan abgeschlossen. Arbeitsplätze werden abgebaut und die Arbeitnehmer erhalten einen Anspruch auf eine Abfindung. Dieser Anspruch ist aber häufig so gut wie gar nichts wert, wie auch der folgende Fall des Bundesarbeitsgerichts zeigt.
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