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Mustervorlage: Gegendarstellung zu einer Abmahnung

Mustervorlage: Gegendarstellung zu einer Abmahnung

Bevor ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer verhaltensbedingt entlassen kann, muss er ihn erst abmahnen. Im Wiederholungsfall kann er dann kündigen. Allerdings ist nicht jede Abmahnung berechtigt...

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Artikel zum Thema: Abmahnung
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17.08.2010
06:24

Unwirksame Abmahnung verwendbar – Teil 2

Gestern hatte ich Ihnen in meinem Blog das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 19.02.2009, Az.: 2 AZR 603/07, dargestellt. Danach kann auch eine Abmahnung, die mangels Anhörung des Arbeitnehmers formell unwirksam ist, die für eine verhaltensbedingte Kündigung erforderliche Warnung entfalten.

 
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16.08.2010
12:05

Unwirksame Abmahnung verwendbar

Durch eine Abmahnung soll einem Arbeitnehmer seine Pflichtverletzung aufgezeigt werden und er soll gewarnt werden, dass im Wiederholungsfall eine Kündigung droht.

Was ist aber nun, wenn die Abmahnung formell unwirksam ist? So war es im Urteil des Bundesarbeitsgericht (BAG) vom 19.02.2009, Az.: 2 AZR 603/07. Ein Arbeitnehmer war als Kundenbetreuer in einem Zug tätig. Hier verkauft er auch Fahrkarten. Die Abrechnungen musste er innerhalb einer bestimmten Frist vornehmen.

 
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16.06.2010
08:21

Ermahnung – was ist das eigentlich?

Schon häufiger haben mich Leser angesprochen und gefragt, wo sich die gesetzlichen Regelungen zur Ermahnung und Abmahnung befinden und was eine Ermahnung überhaupt sei.

 
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10.06.2010
08:23

Abmahnung wegen Aschewolke

Hatte ich es nicht vorausgesehen? Der Vulkanausbruch auf Island und die Aschewolke beschäftigen die deutschen Arbeitsgerichte. So hat bspw. das Arbeitsgericht Krefeld einen Gütetermin zu Az.: 1 Ca 1231/10 am 08.06.2010 anberaumt. Dieser Termin wurde zwischenzeitlich zwar wegen einer Klagerücknahme wieder aufgehoben, der Sachverhalt war trotzdem interessant und betrifft sicherlich viele andere Arbeitnehmer ebenfalls:

 
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08.04.2010
06:25

Rechtsirrtümer des Arbeitsrechts – Teil 10

Irrtum: Vor einer Kündigung müssen 3 Abmahnungen ausgesprochen werden

Heute und in den nächsten Tagen werde ich Ihnen die in der Praxis am häufigsten vorkommenden Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht vorstellen: Damit Sie die Fehler anderer Arbeitnehmer vermeiden können.

Immer wieder erlebe ich, dass Arbeitnehmer der Auffassung sind, dass sie mindestens 3 Abmahnungen erhalten haben müssen, bevor der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen darf. Diesem Irrtum unterliegen übrigens auch viele Arbeitgeber. Das ist aber nicht richtig!

 
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